Elektronische Fußfessel -- die Zahlen

Aufregung um Äußerungen des des hessischen Justizministers haben die elektronische Fußfessel ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt. Für die hessischen Behörden ist der Erfolg der Fußfessel eindeutig. Ihr Einsatz ist aber alles andere als akzeptiert.

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Von
  • Detlef Borchers

Durch eine missverständliche Presseerklärung des hessischen Justizministeriums ist der Einsatz der elektronischen Fußfessel wieder einmal ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt. Ihr Einsatz ist alles andere als akzeptiert, was sich darin zeigt, dass kein anderes Bundesland die Technik einsetzt, mit der in Hessen seit Mai 2000 experimentiert wird. Der Einsatz der Fußfessel wurde damals als Versuch gestartet und technisch nie abgeschlossen. Stattdessen hat sich der Einsatz "verstetigt", wie es im offiziellen Sprachgebrauch des Ministeriums heißt.

Die elektronische Fußfessel bestimmt daher nicht den Alltag der hessischen Bewährungshelfer. Gerade einmal 35 Geräte sind in Benutzung und werden von 7 Spezialisten beziehungsweise einem Computersystem kontrolliert. Dieses System zeichnet alle Bewegungen der Peilsender auf, die in den Fesseln installiert sind -- eine modernere Lösung auf der Basis von GPS ist in der Planung. Von den aufgezeichneten Bewegungen werden am Tagesende alle Daten gelöscht, nur die Alarmmeldungen werden dauerhaft gespeichert. Ursprünglich wurden alle Tagesdaten langzeitgespeichert, bis der hessische Datenschützer diese Praxis monierte und eine Klage auf Grund der Verletzung der Menschenwürde androhte. Als Alarm gilt eine Positionsbestimmung, bei der sich der Gefesselte mehr als 500 Meter von der im Bewegungs-Wochenplan festgelegten Route entfernt.

Für die hessischen Behörden ist der Erfolg der Fußfessel eindeutig. Von 187 Fesselträgern haben ganze 16 derart gegen die Wochenpläne verstoßen, dass die Bewährung aufgehoben werden musste. Eine weitere Ausdehnung des Einsatzes dieser Fußfessel ist auch in Hessen nicht geplant. Dies liegt einmal daran, dass der Personalaufwand, der so genannte Betreuungsschlüssel, sehr hoch ist. Üblicherweise betreut ein hauptamtlicher Bewährungshelfer 80 Menschen; bei der Fußfessel ist ein Justizmitarbeiter für drei bis fünf mit der Fessel überwachte Personen zuständig. Auf der anderen Seite muss jeder Wochenplan bei jeder Änderung vom Gericht erneut genehmigt werden. Schließlich kann die Fußfessel nur bei Personen angelegt werden, die tagsüber einer regelmäßigen Arbeit nachgehen. Schon bei Schichtarbeitern ergeben sich erhebliche Probleme.

Im europäischen Vergleich sind Schweden und Großbritannien führend im Einsatz der elektronischen Fessel, wobei hier auf die GPS-Technik zurückgegriffen wird. Zum Einsatz kommt sie auch in der Schweiz; ein Pilotprojekt in Österreich wurde vor wenigen Wochen gestartet.

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(Detlef Borchers) / (jk)