Elektronische Patientenakte für alle: Ärzte und Apotheker kritisieren Umsetzung

Ärzte und Apotheker sind unzufrieden mit der geplanten Umsetzung der elektronischen Patientenakte für alle. Das haben sie nun gemeinsam mitgeteilt.

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(Bild: Marko Aliaksandr/Shutterstock.com)

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Die für 2025 vorgesehene elektronische Patientenakte, die ePA für alle, ist erneut Gegenstand von Kritik. Zentrale Kritikpunkte sind das Fehlen von Volltextsuche und einem Virenscanner, der die Inhalte der ePA prüft. Zwar könne die ePA die Versorgung verbessern, allerdings sei der gewünschte "deutliche Mehrwert" gegenüber der bereits vorhandenen ePA nicht erkennbar. Das geht aus einer gemeinsamen Pressemitteilung der Bundesärztekammer (BÄK), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Bundeszahnärztekammer, des Deutschen Apothekerverbands sowie der Deutsche Krankenhausgesellschaft hervor.

"Schon die ePA, die die Kassen seit Beginn 2021 anbieten mussten, hat wegen unzureichender Praktikabilität bei Patienten und Ärzten keine Resonanz gefunden. Die neue ePA, die 'ePA für alle', darf diesen Geburtsfehler nicht wiederholen. Hier muss schnell nachgearbeitet werden, damit insbesondere die Suchfunktion möglichst von Anfang an Ärztinnen und Ärzte bei der Nutzung der ePA in der Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten unterstützt", fordert Erik Bodendieck vom Ausschuss "Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung" der BÄK.

Ebenfalls Kritik wird auch an der "ambitionierten Erstellungs- und Kommentierungsphase" für die Fachkonzepte und technischen Spezifikationen geübt. Die Beteiligten hatten vier Wochen Zeit, die Spezifikationen für die ePA zu kommentieren. Die Spezifikationen wurden am 15. Januar 2024 in der vergangenen Gesellschafterversammlung der für die Digitalisierung des Gesundheitswesens zuständigen Gematik beschlossen, jedoch ohne die Stimmen der Ärzte und Apotheker. Hauptgesellschafter der Gematik ist mit 51 Prozent das Bundesgesundheitsministerium. "Letztlich haben diese offenen Punkte dazu geführt, dass keine Leistungserbringerorganisation in der Gematik der Freigabe des Dokumentenpakets zugestimmt hat", heißt es von der BÄK.

Ein Teil der offenen Kritikpunkte, beispielsweise die Volltextsuche oder der digitale Medikationsprozess, sollen in Nachfolgeversionen der für 2025 vorgesehenen ePA kommen oder gar nicht mehr berücksichtigt werden.

(mack)