Rückgabe von Elektroschrott in Supermärkten: Der Funke springt nicht über

Seit einem Jahr ist es möglich, ausgediente Elektrogeräte in Supermärkten zurückzugeben. Doch viele scheinen die neuen Möglichkeiten nicht zu nutzen.

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(Bild: dokumol, gemeinfrei)

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Seit dem 1. Juli 2022 ist es aufgrund einer Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes möglich, ausgediente Elektrogeräte in Supermärkten zurückzugeben – 25.000 zusätzliche Rückgabestellen für Elektroaltgeräte wurden damit eingerichtet. Doch viele scheinen bisher nichts von dieser Möglichkeit zu wissen, die auch Online-Händler anbieten sollen. Geräte würden über Supermärkte eher weniger zurückgeben, geht aus einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den Großhandelsketten hervor. Zwar funktioniere die Rücknahme von Elektroartikeln bei Aldi Nord unkompliziert, jedoch werde sie nur in Maßen genutzt, teilte ein Aldi-Nord-Pressesprecher heise online mit.

Die Rückgabemöglichkeit würde "eher vereinzelt genutzt", sagte Edeka gegenüber der dpa, beim Konkurrenten Rewe sehe es demnach nicht anders aus. "Aus den Rückmeldungen unserer Mitgliedsunternehmen wird ersichtlich, dass es bei den Rückgaben von Elektrokleingeräten im Einzelhandel noch viel Luft nach oben gibt. Die Mengen, die zurückgegeben werden, bleiben deutlich hinter den Erwartungen der Unternehmen zurück", sagt Antje Gerstein, Geschäftsführerin für Nachhaltigkeit beim Handelsverband Deutschland (HDE).

Darum sei es für die Unternehmen schwierig, Routinen bei der Rückgabe und im Umgang mit den Elektrokleingeräten zu entwickeln. Hinzu komme auch, "dass durch die geringen Rückgabemengen die Behälter, in denen die Geräte gesammelt werden, häufig lange in den Filialen verbleiben oder die Behälter nur halbvoll von den Entsorgern abgeholt werden". Ebenfalls steige die Brandgefahr bei langer Lagerung der Geräte. Das Brandrisiko für die Märkte steige. Aus diesem Grund habe sich Aldi Nord "bewusst für ein brand- und explosionssicheres Rücknahmebehältnis entschieden", erklärte ein Aldi-Nord-Sprecher. "Ökologisch und ökonomisch ist die Rücknahmepflicht bisher also eher schleppend angelaufen", resümiert Gerstein.

Der Handel habe sich bereits im Gesetzgebungsverfahren und vor Inkrafttreten des Gesetzes kritisch zur Rücknahmepflicht geäußert. "Aus unserer Sicht ist es nicht originäre Aufgabe des Handels Altgeräte zurücknehmen, vielmehr sind die öffentlichen Entsorger, Hersteller oder Wertstoffhöfe die geeigneteren Akteure, die über das nötige Know-how und die Kapazitäten verfügen", sagt Gerstein. Daher ist es laut HDE wichtig, die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und Wertstoffhöfe mehr einzubeziehen und Verbraucher besser zu informieren.

Sofern das Gerät eine Kantenlänge von bis zu 25 Zentimeter hat, kann es zurückgeben, ohne dass Verbraucher ein neues Gerät kaufen müssen. Falls Kunden ein größeres Gerät zurückgeben wollen, müssen sie ein neues kaufen – etwa bei einer neuen Waschmaschine. Unklar ist bisher, warum nur wenige Konsumenten das Angebot in Anspruch nehmen. Anbieten müssen Lebensmittelhändler, Supermärkte und Discounter die Rückgabemöglichkeit, wenn deren Verkaufsfläche mindestens 800 Quadratmeter umfasst und dort elektronische Geräte angeboten werden. Für auf Elektro- und Elektronikgeräte spezialisierte Geschäfte gilt eine Mindestfläche von 400 Quadratmetern.

Verbraucher können ihre Altgeräte jedoch auch kostenlos bei kommunalen Sammelstellen und teils bei großen Vertreibern abgeben, wie das Verbraucherschutzministerium gegenüber der dpa erklärte. Die Hersteller müssten die Geräte bei den kommunalen Sammelstellen abholen und anschließend zur Wiederverwendung vorbereiten oder entsorgen lassen.

(mack)