Erleuchtender Gesetzentwurf aus New Hampshire

Der US-Bundesstaat New Hampshire plant ein Gesetz, dem zufolge das Einbrechen in ungeschützte Netzwerkumgebungen straffrei bleiben soll.

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Von
  • Hans-Peter Schüler

Der US-Bundesstaat New Hampshire plant ein Gesetz, dem zufolge das Einbrechen in ungeschützte Netzwerkumgebungen straffrei bleiben soll. Insbesondere haben die Autoren der Vorlage wohl Netzwerk-Administratoren im Visier, die drahtlose lokale Netze aus Unwissen oder gar absichtlich über ungesicherte Access Points betreiben, etwa im Rahmen von Initiativen für eine weltweite WLAN-Abdeckung.

Die Gesetzgebung könnte einen krassen Umschwung zu bisherigen US-Rechtspraktiken einleiten, die selbst wohlmeinenden Informanten, die Schwachstellen in fremden WLANs auftun, deftige Strafen verpassten. Ähnlich liegen die Verhältnisse übrigens auch in Deutschland, hatte doch das Oberlandesgericht Sachsen rechtskräftig entschieden, dass ein Arbeitnehmer Anlass für eine fristlose Entlassung gibt, wenn er wichtige oder unwichtige Daten vom Arbeitsplatzrechner auf Disketten nach Hause trägt.

Nach den Ideen aus New Hampshire kehrt sich die Schuldfrage um: Selbst Spielkinder, die systematisch mit empfangsbereitem Notebook durch die Straßen ziehen und Hinweise auf für jedermann nutzbare WLANs als so genanntes warchalking für Gleichgesinnte an Hauswänden markieren, könnten sich im Fall eines Rechtsstreits leicht darauf berufen, ihr Opfer habe sein Netz eben nicht adäquat absichert. Dann könnte der Richterspuch nämlich lauten: "Ausgespäht? Selbst schuld."

Etwa die kalifornische Electronic Frontier Foundation bezeichnet die Gesetzesinitiative als "erleuchtet", könnte sie doch endlich zur Klärung einer Rechtslage beisteuern, die auch im deutschen Strafgesetzbuch nur verschwommen zum Ausdruck kommt: Im dortigen Paragraph 202a heißt es: "Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Zumindest in New Hampshire erfährt man vielleicht bald, wann ein Netz als " besonders gesichert" gelten darf. (hps)