Ermittlungen gegen SAP-Gründer vor Einstellung

Gegen Dietmar Hopp wurde ermittelt, weil er mit Geld aus seiner eigenen gemeinnützigen Stiftung für Bernhard Termühlen, den Vorstandsvorsitzenden des Finanzdienstleisters MLP, gebürgt haben soll.

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  • dpa

Die Ermittlungen gegen den SAP-Mitbegründer Dietmar Hopp wegen des Verdachts der Untreue sollen eingestellt werden. Der ehemalige Aufsichtsratschef des größten deutschen Softwarekonzerns bestätigte am Donnerstag entsprechende Informationen des Südwestrundfunks (SWR). "Unserer Beschwerde wurde stattgegeben. Die Staatsanwaltschaft ist nun in einer aussichtslosen Lage. In den nächsten Tagen werden die Ermittlungen offiziell eingestellt sein", sagte Hopp der dpa in Mannheim. Das Landgericht Mannheim erklärte zudem am Freitag, es gebe keine hinreichenden Beweise mehr für einen Tatverdacht. Die Ermittlungen hätten die Unschuld von Hopp erbracht.

Die Mannheimer Staatsanwaltschaft hatte gegen ihn am 3. März ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Er soll mit Geld aus seiner eigenen gemeinnützigen Stiftung für Bernhard Termühlen, den Vorstandsvorsitzenden des Finanzdienstleisters MLP, gebürgt haben. Hopp sitzt im MLP-Aufsichtsrat, will bei den Neuwahlen des Gremiums am 17. Juni jedoch nicht wieder kandidieren. Bei den Ermittlungen waren auch Privat- und Büroräume Hopps durchsucht worden.

Der Leitende Mannheimer Oberstaatsanwalt Hubert Jobski hatte laut SWR eine voraussichtliche Einstellung der Ermittlungen bestätigt. Derzeit bestehe kein Untreueverdacht. Wann das Verfahren genau eingestellt werde, sei noch offen. Zunächst müsse das Ergebnis eines Gutachtens abgewartet werden, das die Staatsanwaltschaft bei den Finanzbehörden in Auftrag gegeben habe, sagte Jobski nach Angaben des Senders.

Hopp hatte die Durchsuchung seiner Büro- und Privaträume als "Akt der Willkür" bezeichnet und unter anderem in Zeitungsanzeigen harte Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft geübt. Dass die Ermittlungen nun eingestellt werden, sei eine große Befriedigung, sagte Hopp. "Aber ein bitterer Beigeschmack bleibt." Er kündigte erneut an, juristische Schritte gegen die Behörde einzuleiten.

Ausschlaggebend für die geplante Einstellung der Ermittlungen soll nach Angaben der Rechtsanwälte von Hopp eine so genannte Patronatserklärung des SAP-Mitbegründers gewesen sein. Darin habe der 63-Jährige erklärt, bei einem Ausfall der Bürgschaft mit seinem Privatvermögen zu haften. Mit diesem Dokument sei der Tatbestand der Untreue ausgeschlossen, da der Stiftung kein Vermögensschaden hätte entstehen können. In dem noch ausstehenden Gutachten geht es nach Angaben des SWR um den möglichen Verlust der Gemeinnützigkeit der Hopp-Stiftung. Je nach Ergebnis dieses Gutachtens könne das Verfahren neu aufgerollt werden. (dpa) / (jk)