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EuGH zu Airbnb & Co.: EinschrÀnkungen im Kampf gegen Wohnungsmangel erlaubt

EuGH zu Airbnb & Co.: Lizenzen im Kampf gegen Wohnungsmangel erlaubt

(Bild: airbnb.fr)

Viele Metropolen gehen gegen Zweckentfremdung von Wohnungen vor. Das dĂŒrfen sie, entschied jetzt der EuropĂ€ische Gerichtshof.

Im Kampf gegen den Wohnungsmangel dĂŒrfen EU-Staaten der Kurzzeitvermietung ĂŒber Plattformen wie Airbnb notfalls einen Riegel vorschieben. Dies hat der EuropĂ€ische Gerichtshof am Dienstag zu einer Regelung aus Frankreich entschieden.

Dort brauchen Wohnungsbesitzer in GroßstĂ€dten mit ĂŒber 200.000 Einwohnern und in der NĂ€he von Paris eine Genehmigung, wenn sie regelmĂ€ĂŸig möblierte Wohnungen kurzfristig vermieten. Zwei Anbieter taten dies ohne die geforderte Lizenz und wurden deshalb mit einem Bußgeld belegt und zur RĂŒckumwandlung der RĂ€ume in Wohnungen zur lĂ€ngerfristigen Vermietung verpflichtet. Sie klagen dagegen in Frankreich.

Die mit dem Fall befassten französischen Richter baten die EU-Kollegen in Luxemburg um Rat in der Frage, ob die Auflagen der EU-Dienstleistungsrichtlinie entsprechen. Das bestÀtigte der EuGH in seinem Grundsatzurteil [1] (Rechtssache C-724/18).

Dass eine Genehmigung fĂŒr regelmĂ€ĂŸige Kurzzeitvermietungen gefordert wird, ist aus ihrer Sicht durch einen "zwingenden Grund des Allgemeininteresses" gerechtfertigt, nĂ€mlich den Kampf gegen den Wohnungsmangel. Die Genehmigungspflicht sei auch verhĂ€ltnismĂ€ĂŸig, da sie auf bestimmte Vermieter und rĂ€umlich begrenzt sei. Wohnungen, die dem Vermieter als eigener Hauptwohnsitz dienen, seien ausgenommen.

Airbnb teilte zum Urteil mit, eine Mehrzahl ihrer Anbieter in Paris böten ihre eigene Wohnung zur kurzzeitigen Vermietung an und nicht eine Zweitwohnung. Deshalb sei die Plattform in Paris von dem Fall kaum betroffen. Eine Unternehmenssprecherin betonte: "Wir begrĂŒĂŸen die Entscheidung, die fĂŒr Klarheit bei den Gastgebern, die eine Zweitwohnung in Paris teilen, sorgen wird." Das Unternehmen freue sich darauf, mit den Behörden vor Ort an Regeln zu arbeiten, "die fĂŒr alle funktionieren und die die Familien und Gesellschaft vor Ort in den Vordergrund stellen".

Die 2008 in den USA gegrĂŒndete Plattform Airbnb und Ă€hnliche Angebote sind bei Touristen sehr beliebt als Alternative zu Hotels. FĂŒr kommerzielle Anbieter ist die kurzfristige Vermietung fĂŒr wenige NĂ€chte meist viel lukrativer als lĂ€ngerfristige MietverhĂ€ltnisse. Doch gibt es in Metropolen weltweit heftige Kritik. Deutsche GroßstĂ€dte wie Berlin, Hamburg oder MĂŒnchen verhĂ€ngen inzwischen hohe Bußgelder [2] gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum.

Die französische Regelung geht mit der Genehmigungspflicht gegen die "Umnutzung" vor und lĂ€sst den Gemeinden Freiraum, die Voraussetzungen fĂŒr die Lizenz zu bestimmen. Unter anderem dĂŒrfen Kommunen als Bedingung fĂŒr die Kurzzeitvermietung die Umwandlung anderer RĂ€ume in Wohnraum verlangen. Auch dies bestĂ€tigte der EuGH grundsĂ€tzlich. Allerdings mĂŒssen französische Richter demnach im Einzelnen prĂŒfen, ob dies vor Ort tatsĂ€chlich hilft, Wohnungsmangel zu bekĂ€mpfen. Auch mĂŒsse berĂŒcksichtigt werden, ob die Ausgleichspflicht tatsĂ€chlich umzusetzen sei.

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(anw [4])


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