"Explorer"-Suche -- Trauer im Netz

Das Preisausschreiben, mit dem im Internet ein Exemplar der Software "Explorer" von Symicron gesucht wurde, ist ohne Fundstück zu Ende gegangen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 339 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Am 31.1.2001 um 24 Uhr ist die Frist für ein ungewöhnliches Preisausschreiben abgelaufen. Initiiert von Andreas Klostermeier hatte ein Gruppe von Internet-Nutzern die Suche nach der Software "Explorer" der Ratinger Firma Symicron Internet-öffentlich ausgeschrieben. Wer ein Exemplar dieser Software vorweisen könnte, sollte nach dem letzten Stand des Wettbewerbs 2500 Mark Belohnung erhalten.

Obwohl nach Ausführungen des Rechtsvertreters von Symicron, Günter Freiherr von Gravenreuth, allein im Jahre 1999 etwa 408 Exemplare des Explorers in den Umlauf gelangt sein sollen, meldete sich kein Lizenznehmer dieses Produktes. "In aller Stille begraben wir die Hoffnung, jemals ein lebendes Exemplar der Gattung Symicron Explorer zu Gesicht zu bekommen", schreiben nun die Autoren des Aufrufes in ihrem Nachruf zu dieser Aktion.

Doch die "tiefe, stille Trauer" muss nicht lange anhalten: Freiherr von Gravenreuth kündigte an, dass er mit den Redakteuren der deutschen Internet-Zeitschrift "Internet World" einen Vorführtermin der Explorer-Software vereinbart habe. Mitte Februar soll die Vorführung in den Räumen der Ratinger Software-Firma stattfinden. Nach Auskunft der Redaktion der Internet World habe sich kein früherer Termin finden können, da Symicron nach eigenen Angaben mit Arbeit überlastet sei und die Geheimhaltungspflicht gegenüber dem BKA als Nutzer der Software zu Komplikationen geführt habe.

Wegen der Benutzung des Namens "Explorer" hat Symicron unzählige Unternehmen und Website-Betreiber abgemahnt oder verklagt. Bereits vor 1995, als mit dem "Windows Explorer" von Microsoft eines der populärsten Softwareerzeugnisse mit diesem Namensbestandteil auf den Markt gelangte, will die Firma die Bezeichnung als Software-Titel verwendet und damit ältere Rechte erworben haben. Der einzige bisher bekannte Beleg dafür erscheint jedoch fragwürdig. Die Kritiker der Abmahnpraxis bezweifeln daher, dass Symicron den Namen "Explorer" jemals selbst benutzt hat. (Detlef Borchers) / (jk)