FDP fordert Aussetzung der Bußgeldvorschriften bei der Vorratsdatenspeicherung

Die Liberalen im Bundesrat bestehen auf einer Änderung der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, wonach die vorgesehenen Sanktionsmittel bei der Pflicht zur Protokollierung von Nutzerspuren ein Jahr später greifen sollen.

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  • Stefan Krempl

Die FDP-Bundestagsfraktion besteht auf einer Änderung der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung. Mit einem jetzt veröffentlichten Gesetzesentwurf (PDF-Datei) wollen die Liberalen erreichen, dass die vorgesehen Bußgeldvorschriften bei der Nichtbefolgung der Pflicht zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten erst ein Jahr später greifen. Nach der bisherigen Regelung sollen die Sanktionsmittel hier Anfang 2009 greifen. Ordnungswidrigkeiten sollen bei Verstößen gegen die Vorgaben zur sechsmonatigen Protokollierung der Nutzerspuren laut Paragraph 149 Telekommunikationsgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 300.000 Euro belegt werden können.

Zur Begründung bringen die Liberalen vor, dass das Bundesverfassungsgericht bereits in Eilentscheidungen Korrekturen an der Vorratsdatenspeicherung angemahnt und den Zugriff auf die Verbindungs- und Standortdaten eingeschränkt habe. Darüber hinaus lägen gerichtliche Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin vor, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der fehlenden Regelung zur Entschädigung der TK-Branche anbrächten. Die vorgeschlagene Änderung der Bußgeldklausel sei daher "unumgänglich". Auch soll der Bundestag nach dem Willen der FDP erhebliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Überwachung der Telekommunikation und an der Verpflichtung privatwirtschaftlicher Unternehmen zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben zum Ausdruck bringen. (Stefan Krempl) / (anw)