FTC verbietet nicht gekennzeichnete Sex-Werbemails

Am 19. Mai tritt der "CAN SPAM Act" der amerikanischen Handelsaufsichtsbehörde (FTC) zur Unterbindung nicht gekennzeichneter Sex-Werbung in Kraft.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 118 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Carsten Meyer

In einem Monat tritt der im Dezember 2003 erlassene "Controlling the Assault of Non-Solicited Pornography and Marketing Act" (kurz CAN SPAM) der amerikanischen Federal Trade Commission (FTC) in Kraft: Ab dem 19. Mai muss eine Email-Werbung mit eindeutig zweideutigem Inhalt in der Betreff-Zeile als "SEXUALLY EXPLICIT" gekennzeichnet sein. Der Entwurf 16 CFR Part 316 [PDF] verbietet den Versand von Spam zwar nicht direkt, macht ihn aber für Spammer (so sie sich daran halten) unattraktiv; so muss die Email in einem "neutralen Umschlag" (brown paper wrapper equivalent) verpackt sein, der ohne weiteres Zutun des Empfängers keine Bilder oder ähnliches zeigt. Lediglich Hinweise auf den Inhalt sollen erlaubt sein, alles darüber hinaus gehende ist illegal.

Der CAN SPAM Act verbietet weiterhin die Verwendung anderer Zeichenkodierungen als Standard-ASCII, womit sich einfache Filtermechnismen aushebeln ließen, sowie eine Verschleierung der realen Absender-Adresse. Einige US-Bundesstaaten hatten bereits vor Jahren Gesetze erlassen, die besagen, dass pornografisches Material in Spam-Mails mit "ADV:Adult" oder einer ähnlichen Notiz gekennzeichnet sein muss, so etwa der "California Business and Professions Code" §17538 von 1998. Bislang haben die hehren Bemühungen allerdings wenig genützt: Der Spammer von Welt lässt aus dem Ausland spammen und schert sich als Kommerz-Anarchist weder um das Wohl seiner Opfer noch um irgendwelche Gesetzestexte. (cm)