"FlugÀrger"-App hilft beim Einfordern von Fluggastrechten
(Bild: olb / heise online)
Die Durchsetzung von Fluggastrechten ist nicht immer einfach. Die "FlugĂ€rger"-App soll dabei helfen. Spezielle Kosten entstehen dafĂŒr nicht.
Die kostenfreie "FlugĂ€rger"-App der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen soll Flugreisenden dabei helfen, ihre Fluggastrechte etwa bei verspĂ€teten oder annullierten FlĂŒgen einzufordern. Nach Angaben von Wolfgang Schuldzinki, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, handelt es sich bei der "FlugĂ€rger"-App bundesweit um das einzige nicht-kommerzielle Angebot dieser Art. Bisher mussten verĂ€rgerte Flugreisende ihre AnsprĂŒche entweder mit einem gewissen Aufwand selbst oder mit Hilfe von Dienstleistern bei den Fluglinien anmelden.
AnsprĂŒche (fast) automatisch stellen
Die "FlugĂ€rger"-App, die fĂŒr Android [1] und iOS [2] zum Download bereitsteht, fragt zunĂ€chst ab, ob ein Direktflug verspĂ€tet war, ein Anschlussflug aufgrund einer FlugverspĂ€tung verpasst wurde oder der gebuchte Flug annulliert wurde. Danach reicht es aus, die Flugnummer und das Abflugdatum einzugeben. Die App prĂŒft daraufhin mögliche AnsprĂŒche und berechnet die Höhe. AuĂerdem generiert die App ein passendes Anschreiben mit korrekter Adressierung an die Fluglinie, das der Passagier per E-Mail oder per Post versenden kann. Kosten entstehen dem Anwender im Gegensatz zu kommerziellen Angeboten, die eine Provision erhalten, nicht. Sollte die Airline die AnsprĂŒche ablehnen, dann haben Nutzer die Möglichkeit, ihren Fall direkt ĂŒber die App an die Schlichtungsstelle fĂŒr den öffentlichen Personenverkehr (söp) oder an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt fĂŒr Justiz weiterzuleiten.
"Zwar kann die App keinen Ersatzflug herbeizaubern, aber mit ihr können gebeutelte Passagiere mit nur ein paar Klicks ihre potenziellen EntschĂ€digungsansprĂŒche einfach und kostenlos prĂŒfen und geltend machen. Ich bin davon ĂŒberzeugt, dass die App fĂŒr Flugreisende zum unentbehrlichen Reisebegleiter wird. Sie erleichtert es Passagieren, zu ihrem Recht zu kommen", sagte NRW-Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser bei der Vorstellung der App in DĂŒsseldorf am Montag [3].
Entwicklungskosten von 250.000 Euro
Am 11. Oktober 2018 hatte der NRW-Landtag beschlossen, Apps [4] fĂŒr mobile Betriebssysteme zum Anmelden von Fluggastrechten zu erstellen und das Verbraucherschutzministerium damit beauftragt. Das Land NRW hat die Entwicklung der App durch die Verbraucherzentrale mit 250.000 Euro finanziert.
Flugreisende haben gemÀà der EU-Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf EntschĂ€digungen in Höhe zwischen 250 und 600 Euro, sofern VerspĂ€tungen ĂŒber drei Stunden aufgetreten sind oder eine kurzfristige Annullierung eines Fluges erfolgte. Zudem können FluggĂ€ste Ausgaben fĂŒr Verpflegung am Flughafen und gegebenenfalls Kosten fĂŒr ein Hotelzimmer gegenĂŒber der Fluggesellschaft geltend machen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Airline Betreuungsleistungen vor Ort verweigert hat. AuĂerdem muss die Fluglinie fĂŒr die VerspĂ€tung oder die Flugannullierung verantwortlich sein.
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(olb [6])
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