Frankreich legt sich mit Facebook an
(Bild: dpa, Ole Spata)
Ein Pariser Gericht hat dekretiert, dass es in Verfahren gegen Facebook zustÀndig sein kann. Das soziale Netz sieht das nicht so.
In der Auseinandersetzung eines französischen Lehrers mit Facebook erklĂ€rt sich das Pariser Landgericht als in Prozessen französischer Nutzer gegen das in Kalifornien ansĂ€ssige soziale Netz fĂŒr zustĂ€ndig. Dass Facebook in seinen Nutzungsbedingungen den US-Bundesstaat als ausschlieĂlichen Gerichtsstand festlegt, sei nicht zulĂ€ssig â daran Ă€ndere nichts, dass die Nutzer das anerkennen mĂŒssten.
Facebook hatte das Konto eines französischen Lehrers gesperrt, der Gustave Courbets aus dem Jahre 1866 stammendes GemĂ€lde "Der Ursprung der Welt" gepostet hatte. Das soziale Netz nahm die Darstellung eines weiblichen Geschlechtsteils als Pornographie. Der Lehrer klagte gegen Facebook mit dem Vorwurf, die Firma könne nicht zwischen Kunst und Pornographie unterscheiden. Bei einer Anhörung im Januar argumentierte das soziale Netz mit dem Gerichtsstand in den USA. Eben dies hat das Pariser Landgericht nun zurĂŒckgewiesen.
Facebook nahm die Entscheidung zur Kenntnis; der Anwalt des Lehrers sprach von einem ersten Sieg Davids gegen Goliath. Am 21. Mai geht es weiter.
Wie die Mittelbayerische Zeitung [1] unter Berufung auf AFP [2] abschlieĂend anmerkt, gibt es wegen dschihadistischer Postings in Frankreich Ăberlegungen, US-Internetfirmen zu einem rechtlichen Sitz in im Lande zu verpflichten, um juristische Auseinandersetzungen zu erleichtern. (hb [3])
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[2] http://www.afp.com/
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