Gegendarstellung zu "Erfolgreiche Klage gegen Gebühren von Fremdkonnektoren"

Zu einer am 30. September auf heise online veröffentlichten Meldung beansprucht die Psyprax GmbH die Veröffentlichung einer Gegendarstellung.

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(Bild: PopTika / Shutterstock.com)

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Auf heise.de wurde am 30. September 2022 der Beitrag "eHealth: Erfolgreiche Klage gegen Gebühren von Fremdkonnektoren" veröffentlicht. Die Psyprax GmbH stellt dazu fest:

1. Unwahr ist, dass eine erfolgreiche Klage gegen Gebühren von Fremdkonnektoren vorlag.

Wahr ist, dass das Landgericht München keine Entscheidung getroffen hat.

2. Unwahr ist, dass eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden musste

Wahr ist, dass es eine unterschriebene Unterlassungserklärung nicht gibt.

3. Unwahr ist, dass das Gericht von in der Höhe bedenklichen und wettbewerbswidrigen Kosten gesprochen hätte.

Wahr ist, dass das Gericht derartiges nicht kundgetan hat.

München, den 6.10.2022
Dorothea Bergmann, Psyprax GmbH

Die Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung besteht nach dem Presserecht ohne Rücksicht auf deren Wahrheitsgehalt. (vza)