Gericht: Microsoft muss Java nicht in Windows integrieren

Die Richter des Berufunsggerichtes meinen, Windows ohne Java füge Sun keinen besonderen Schaden zu.

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Von
  • Torge Löding

Die unendliche Geschichte Sun vs. Microsoft geht in die nächste Runde -- und der Zweifler hat sich durchgesetzt: Microsoft muss nun doch nicht zwingend Java in sein Betriebssystem integrieren. Mit diesem Beschluss hob ein Bundesbezirks-Berufungsgericht in Richmond im US-Staat Virginia am Donnerstag die einstweilige Anordnung des Richters J. Frederick Motz vom Dezember vergangenen Jahres auf. Der Kläger Sun Microsystems habe nicht in ausreichendem Maße klar machen können, warum durch die fehlende Java-Unterstützung in Windows ein erheblicher Schaden entstünde, begründete das Berufungsgericht seine Entscheidung. Allerdings meinte das Gericht auch, Microsoft habe die getroffenen Vereinbarungen mit Sun nicht eingehalten. Dementsprechend reklamierten auch beide Seiten in der Auseinandersetzung, die Entscheidung sei ein Erfolg für die jeweils eigene Sache.

Microsoft lieferte seit Anfang September 2002 mit dem ersten Service Pack für Windows XP seine -- mittlerweile eigentlich veraltete -- Java Virtual Machine wieder offiziell aus. Anfang Februar dann brachte Microsoft eine neue Version des Service Packs auf den Weg, dass die JVM nicht mehr enthielt -- der Konzern hatte zudem bereits vorher verkündet, Java spätestens im Januar 2004 nicht mehr anzubieten, wenn die mit Sun 2001 im ursprünglichen Java-Rechtsstreit geschlossene Vereinbarung abläuft. Sun wollte nun Microsoft per einstweiliger Verfügung zwingen, eine aktuelle Java-Version auf jeden Fall mit Windows auszuliefern.

Die Auseinandersetzung um Java zwischen Sun und Microsoft ist damit aber noch lange nicht beendet: Das Berufungsgericht verwarf lediglich die Einstweilige Verfügung, die Microsoft verpflichten sollte, Java sofort zu integrieren -- unabhängig vom Hauptsacheverfahren. Das liegt nun wieder bei Richter Motz zur weiteren Behandlung, bis eine Einigung erzielt oder ein Urteil gefällt ist. Zudem ist auch noch eine Klage von Microsoft gegen Sun anhängig: Der Konzern wirft dem Unix- und Serverspezialisten vor, die im Januar 2001 geschlossene Vereinbarung gebrochen zu haben, das Prinzip von "gutem Glauben" sowie den Business- und Berufskodex Kaliforniens verletzt zu haben.

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens und der jetzt aufgehobenen Einstweiligen Verfügung müssen Windows-User aber nicht auf eine Java Virtual Machine verzichten: Sun bietet seine eigene JVM auch für Windows an, die sich auf dem aktuellen Stand der Java-Entwicklung befindet. (tol)