Gericht: eBay muss Betrugsopfer entschÀdigen
Ein KÀufer, der bei einem HÀndler auf der HÀndlerplattform Gold bestellt und im Voraus bezahlt, die Ware aber nie erhalten hat, muss laut einem Urteil des Landesgerichts St. Pölten von eBay entschÀdigt werden.
Ein österreichisches Gericht hat das Internetauktionshaus eBay [1] dazu verurteilt, ein Betrugsopfer zu entschĂ€digen. Der Mann hatte bei einem mit dem Status "Platin-Power-Seller" ausgezeichneten HĂ€ndler ein Kilogramm Gold bestellt und im Voraus bezahlt. Das Gold wurde nie geliefert. eBay hatte mehrere Hinweise auf verdĂ€chtiges regelwidriges Verhalten des GoldverkĂ€ufers erhalten, den Status aber nicht entzogen. Nach Auffassung des Landesgerichts St. Pölten [2] hat eBay damit Schutz- und Sorgfaltspflichten grob fahrlĂ€ssig verletzt und muss rund 16 500 Euro zuzĂŒglich etwa 8000 Euro Verfahrenskosten zahlen (Az. 4 Cg 144/08i). eBay will gegen das Urteil [3] (PDF-Datei) Rechtsmittel ergreifen.
Der österreichische Kunde hatte im September 2007 gut 16 000 Euro in den Goldkauf investiert. Er kaufte ĂŒber eBay bei einem deutschen Anbieter, der ausdrĂŒcklich angegeben hatte, das Gold auch zu besitzen. eBay beschreibt auf seiner Website den "Power-Seller-Status" unter anderem als "eBay-Zertifizierung fĂŒr vertrauenswĂŒrdige VerkĂ€ufer". TatsĂ€chlich betrieb der Anbieter eine Art Pyramidenspiel. Er verkaufte Gold unter dem Ankaufspreis der Banken und konnte nur durch Einnahmen aus neuen VerkĂ€ufen das frĂŒheren Kunden geschuldete Gold erwerben. Dadurch entstanden monatelange Lieferzeiten.
Das System des Gold-Anbieters brach im Herbst 2007 zusammen. Es kam zum Konkurs und zu einer Verurteilung des Firmenbetreibers. Wie das Gericht feststellte, hatte eBay auf die seit Anfang 2007 ausgegebenen Warnungen von VerbraucherschĂŒtzern nicht mit einer auĂerordentlichen ĂberprĂŒfung reagiert. Eine Sperre wurde erst Ende September 2007 verhĂ€ngt. Die AusfĂŒhrungen einer eBay-Mitarbeiterin ĂŒber die firmeninterne Kommunikationsstruktur verglich das Gericht mit der "TrĂ€gheit sowjetischer Beamtenapparate". Nach der Vielzahl an Warnungen wĂ€re eBay verpflichtet gewesen, den Anbieter sorgfĂ€ltig zu ĂŒberprĂŒfen und wegen der RegelverstöĂe zu sanktionieren.
eBay argumentierte, dass der Kunde nicht ĂŒber eBay oder aber bei anderen eBay-HĂ€ndlern, die PayPal oder Treuhandservice boten, kaufen hĂ€tte sollen. GegenĂŒber heise online betonte der Anwalt, dass eBay ein reiner Plattformbetreiber sei. Dem Verdachtshinweis sei nachgegangen worden, es habe zum damaligen Zeitpunkt aber keine ausreichenden Anhaltspunkte fĂŒr einen Betrugs- oder Insolvenzfall gegeben. (anw [4])
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[1] http://www.ebay.com
[2] http://www.bmj.gv.at/internet/html/default/2c948485246bff6f01246d4c286a007c.de.html
[3] http://www.falle-internet.de/download/mlurteil/mlurteil_anon.pdf
[4] mailto:anw@heise.de
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