Gericht entscheidet: Kim Dotcom kann an USA ausgeliefert werden
Drei Jahre lang befasste sich Neuseelands Justiz damit, ob Kim Dotcom wegen Urheberrechtsvergehen an die USA aufgeliefert werden soll. Die Entscheidung ist gefallen. Der Angeklagte kann noch Rechtsmittel einlegen.
Kim Dotcom aka Kim Schmitz kann an die USA ausgeliefert werden. Das entschied ein neuseeländisches Gericht am Mittwoch in Auckland, wie neuseeländische Medien berichteten. Dem deutschstämmigen Dotcom soll in den USA wegen seiner inzwischen geschlossenen Internettauschplattform Megaupload der Prozess gemacht werden.
Erdrückende Beweislast
Zusammen mit der Entscheidung um Kim Dotcom wurde auch für drei seiner Kollegen entschieden, dass sie an die USA ausgeliefert werden dürfen. Gegen die Entscheidung von Richter Newin Dawson, der von einer "erdrückenden Beweislast" gegen die Beschuldigten sprach, können in den nächsten 15 Tagen noch Rechtsmittel eingelegt werden.
Dotcom war auf US-Antrag bei einer Razzia auf seinem Anwesen bei Auckland 2012 vorübergehend festgenommen worden. US-Ankläger wollen Dotcom wegen Megaupload den Prozess machen. Musik- und Filmproduzenten hätten eine halbe Milliarde Dollar an Lizenzgebühren verloren, weil Nutzer Copyright geschütztes Material austauschten, sagen sie. Bei einem Schuldspruch droht ihm in den USA eine jahrelange Haftstrafe. Dotcom wehrt sich gegen die Vorwürfe und die Auslieferung. Er habe nur die Plattform zur Verfügung gestellt. (dpa) / (kbe)