Gericht verbietet "Cards"-Programm

Das Landgericht Frankfurt/Main hat am 4.

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Von
  • Carsten Meyer

Das Landgericht Frankfurt/Main hat am 4. Februar verfügt, daß das (nicht nur wegen seiner mangelhaften Ausführung) umstrittene Magnetkarten-Manipulationsprogramm "Cards" von S.A.D. nicht mehr vertrieben werden darf. Das noch nicht rechtskräftige Urteil wegen "Beihilfe zum Mißbrauch von Scheck- und Kreditkarten" gegen die Ulmer Firma wertet Kläger Euro Kartensysteme bereits als Stärkung des Verbraucherschutzes.

Tatsache ist aber, daß der Magnetstreifen auf Kreditkarten per se nicht fälschungssicher ist. Seit Jahren sind im Handel Magnetstreifenkodierer frei verfügbar, die ohne weiteren Aufwand und ohne besondere Fachkenntnisse ebenfalls ein Manipulieren von Magnetkarten aller Art ermöglichen. Doch der Cards-Hersteller wirbt mit einer illegalen Nutzung -- der einzige grundlegende Unterschied zu anderen Magnetkarten-Kodierprogrammen. Genau dies sei laut Meinung des Gerichts wettbewerbswidrig.

c't hat das Programm bereits in der Ausgabe 1/98 auf S. 51 getestet -- mit niederschmetterndem Ergebnis: Die gebotenen Informationen sind lückenhaft bis falsch und die Routinen zum Kodieren von Magnetkarten so umständlich zu konfigurieren, daß sich das Programm kaum als "Tatwerkzeug für kriminelle Laien" eignet. Zu diesem Schluß kam auch die Citicorp Deutschland (VISA), die eher in den irreführenden und falschen Werbeaussagen der Firma S.A.D. ein Gefahrenpotential sieht. Euro Kartensysteme gab indes auf Nachfrage zu, das Programm nicht selbst getestet zu haben. (cm)