Gesetz soll Einführung der elektronischen Gesundheitskarte beschleunigen

Das "Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften" ist in Kraft getreten, das Einsparungen für die Krankenkassen bringen und die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte beschleunigen soll.

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Das "Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften" (GKV-Änderungsgesetz) ist in Kraft getreten. Das bis zum 31. Dezember 2013 gültige Gesetz soll durch verschiedene Maßnahmen wie einem Preisstopp bei Arzneimitteln und Rabatte für Großeinrichtungen Einsparungen von mindestens einer Milliarde Euro im Jahr bringen. Mit dem Gesetz soll außerdem die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) beschleunigt werden.

So verpflichtet das Gesetz die Krankenkassen dazu, Online-Dienste anzubieten, über die Ärzte die Gültigkeit der Versichertendaten überprüfen und die Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte aktualisieren können, wenn Patienten mit einer eGK die Praxis aufsuchen. Ärzte, Zahnärzte und Kliniken müssen diesen "Stammdatenabgleich" jeweils beim ersten Patientenkontakt im Quartal durchführen. Allerdings ist die Online-Anbindung der Praxis-EDV und der eGK-Lesegeräte für Ärzte nach wie vor freiwillig: Nur die Praxen und Krankenhäuser, die schon an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sind, sind zur Überprüfung der Karten verpflichtet.

Ein weiterer Punkt des GKV-Änderungsgesetzes ist die Verlängerung einer Ausnahmeregulierung bis zum 30. Juni 2011. Danach dürfen Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser Patientendaten weiterhin an private Abrechnungsstellen weitergeben. Diese Praxis hatte das Bundessozialgericht am 10. Dezember 2008 verboten (AZ B6 KA 37/07 R), weil die Patientendaten bei diesen Abrechnungsstellen nicht ausreichend geschützt sind. Die Sondergenehmigung soll allen Beteiligten Zeit geben, ein datenschutztechnisch sicheres Verfahren zu finden. (odi)