Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in den US-Kongress eingebracht

Republikanische Abgeordnete haben die von der US-Regierung verlangte Vorratsdatenspeicherung in ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie verpackt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 76 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Florian Rötzer

Die US-Regierung plant nach dem Vorbild der im März 2006 in Kraft getretenen Richtlinie (PDF) der Europäischen Union ebenfalls die Vorratsspeicherung der Verbindungsdaten. Bislang sind die Internetprovider verpflichtet, alle Daten bis zu 90 Tage vorzuhalten, um sie auf Anfrage einer Behörde zu übermitteln. In dem erst Ende des letzten Jahres aufgedeckten Lauschprogramm der NSA wurde seit Jahren bereits die Internetaktivität überwacht und entsprechende Daten gespeichert.

Erstmals wurde nun im Rahmen der "America’s Law & Order Agenda" von Lamar Smith, einem einflussreichen republikanischen Abgeordneter des Repräsentantenhauses aus Texas, ein Gesetzestext zur Vorratsspeicherung in den Kongress eingebracht. Geplant war eine solche Regelung bereits seit 2005 parallel zur europäischen Gesetzgebung. Erst unlängst war sie wieder von US-Justizminister Gonzales gefordert worden. Die Vorratsspeicherung soll offenbar, verpackt in ein Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet ("Internet Stopping Adults Facilitating the Exploitation of Today", kurz: SAFETY), eingeführt werden, ohne großes Aufsehen zu erregen.

Das Gesetz sieht vor, dass Websites, die sexuelle Inhalte haben, mit einem Warnhinweis versehen werden müssen. Mit bis zu 20 Jahren Gefängnis soll bestraft werden, wer an finanziellen Transaktionen beteiligt ist oder diese unterstützt, um Kinderpornografie zugänglich zu machen. Schwere Strafen drohen auch Providern, die wissentlich den Zugang zu Kinderpornografie ermöglichen. Bis zu 300.000 US-Dollar Geldstrafe müssen Internetprovider bezahlen, wenn sie einen Fall von Kinderpornografie nicht den Behörden melden, wozu sie nach diesem Gesetzesvorschlag verpflichtet wären.

Alle Internetprovider sollen überdies verpflichtet werden, Daten zu speichern. Der Gesetzesvorschlag würde es dem Justizminister überlassen, die genauen Bestimmungen festzulegen, welche Daten wie lange gespeichert werden müssen. So hätte die US-Regierung freie Hand. Als Minimum wird nur festgelegt, dass Name und Adresse eines Kunden vorgehalten werden müssen, dem eine IP-Adresse, eine Telefonnummer oder eine Benutzeridentifizierung zugewiesen wurde. Die Speicherung von Suchmaschinenabfragen ist nicht explizit erwähnt, könnte aber vom Justizminister ergänzt werden. Auch wenn der Gesetzesvorschlag von republikanischer Seite stammt, ist kaum prinzipieller Widerstand von der demokratischen Mehrheit im Kongress zu erwarten.

Die anderen "Law & Order"-Gesetzesvorschläge behandeln Datenschutz und Internetsicherheit, die Bekämpfung von Bandenkriminalität, Drogenhandel und Terrorismus, eine Reform der Todesstrafe und ein Gesetz, das die Todesstrafe für Terroristen vorsieht.

Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die etwa beim Telefonieren im Fest- oder Mobilfunknetz und bei der Internet-Nutzung anfallen, siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online):

(fr)