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Gezielte Stimmung mit falschen Zahlen

Der Paritätische Wohlfahrtsverband greift mit der Feststellung, dass "wer arbeitet, auch am Monatsende immer mehr Geld zur Verfügung als jemand, der erwerbslos ist" in die Hartz IV-Debatte ein

"Wer arbeitet, hat am Monatsende immer mehr Geld zur Verfügung als jemand, der erwerbslos ist", lautet das Fazit einer Expertise [1] des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. 196 Beispielrechnungen aus dem "unteren Lohnbereich" - von Singles, Alleinerziehenden und Großfamilien waren darin jenen von Hartz IV-Beziehern gegenüber gestellt.

Die Expertise wurde erstellt, um mit seriösem Zahlenmaterial in der aktuellen Debatte geäußerten Behauptungen (siehe: Vom Verschwinden des Lohnabstands [2]) entgegen zu treten, wonach der Anreiz zur Aufnahme einer Lohnarbeit schwinde, weil der Abstand zwischen Hartz IV-Empfängern und Lohnabhängigen zu gering sei. "Die Ergebnisse aus solchen Berechnungen haben mit der Realität nichts zu tun", kritisiert der Hauptgeschäftsführer des Wohlfahrtsverbandes Ulrich Schneider. So seien bei in der Öffentlichkeit zirkulierenden Beispielrechnungen, die den geringen Lohnabstand nachweisen wollen, Einkommensbestandteile wie das Wohngeld oder der Kinderzuschlag bewusst ignoriert worden. Schneider spricht deshalb von einer "gezielten Stimmung gegen Arbeitslose", die damit gemacht werde.

Wird es das Bundesverfassungsgericht richten?

Bei der Vorstellung der Expertise forderte [3] Schneider die Bundesregierung auf, das jüngste Urteil [4] des Bundesverfassungsgerichts zügig umzusetzen: "Das Bundesverfassungsgericht hat klar gesagt, wo es langgeht." (siehe dazu: ALG-II-Mehrbedarf [5])

Diese Lesart wird aber von vielen Analysten des Urteils nach gründlicher Lektüre infrage gestellt. So schreibt [6] der Sozialwissenschaftler Rainer Roth [7], dass die Karlsruher Richter weder Hartz IV noch die Kürzung der Regelsätze für Schulkinder für verfassungswidrig erklärt haben:

"Als verfassungswidrig wird nur das Verfahren zur Festsetzung der Regelsätze betrachtet, nicht die Höhe der Regelsätze selbst."

Auch zur Höhe der Regelsätze hat sich das Gericht nicht geäußert. Die positive Bezugnahme von Schneider auf das Urteil ist wohl aus der illusionären Hoffnung gespeist, dass die Justiz es richten muss, wenn eine starke soziale Bewegung fehlt.


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-2021946

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.der-paritaetische.de/1802/
[2] http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32049/1.html
[3] http://www.presseportal.de/pm/53407/1569361/paritaetischer_wohlfahrtsverband
[4] http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
[5] http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32145/1.html
[6] http://www.trend.infopartisan.net/trd0210/trd510210.html
[7] http://www.klartext-info.de