Google verliert Namensstreit mit Froogles
Ein Schiedsgericht der Internet- und DNS-Verwaltung ICANN hat die Klage des Suchmaschinenbetreibers abgewiesen, Froogles.com würde Googles Warenzeichen verletzen.
Ein Schiedsgericht der Internet- und DNS-Verwaltung ICANN hat am Freitag die Klage des Suchmaschinenbetreibers abgewiesen, die Domain Froogles.com würde das Warenzeichen Google [1] verletzen. Demzufolge unterscheide sich der Name eindeutig von dem der Suchmaschine. Unter dieser Internet-Adresse ist seit März 2001 das Shopping-Portal Froogles [2] des Geschäftsmanns Richard Wolfe zu erreichen. Schon vor der Registrierung der Domain-Adresse ließ er prüfen, ob der Name irgendwelche Rechte verletze. Dem jetzigen Urteil zufolge darf er seine Website weiter betreiben.
Wolfe seinerseits bezichtigt Google, mit der im Dezember 2002 eröffnete [3] Produktsuche Froogle [4] gegen sein schon zwei Jahre zuvor angemeldetes Warenzeichen zu verstoßen. Gegenüber US-amerikanischen Medien wollte sein Anwalt allerdings keinen Kommentar darüber abgeben, welchen Schritt man einleiten wolle. Möglicherweise spekuliert Wolfe aber auf ein lukratives Geschäft: In einem ähnlichen Fall hatte sich nämlich Microsoft erst kürzlich durch Zahlung von 20 Millionen US-Dollar außergerichtlich mit dem Linux-Distributor Lindows geeinigt [5], der sich auf Grund der Klagen in Linspire [6] umbenannt hatte. ()
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[1] http://www.google.com
[2] http://www.froogles.com
[3] https://www.heise.de/news/Froogle-Google-fuer-Produkt-Suche-71775.html
[4] http://froogle.google.com
[5] https://www.heise.de/news/Markenstreitigkeiten-um-Lindows-beigelegt-100455.html
[6] http://www.linspire.com
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