Gravierende Mängel: Deutsche Wohnen wendet DSGVO-Millionenstrafe vorerst ab

Die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen muss ein von der Berliner Datenschutzbeauftragten verhängtes Bußgeld als "juristische Person" nicht zahlen.

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Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk will sich nicht geschlagen geben.

(Bild: BlnBDI)

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Die 26. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat das millionenschwere Bußgeldverfahren der Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk gegen die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen mit Beschluss vom 18. Februar 2021 "wegen eines Verfahrenshindernisses" eingestellt. Der Bußgeldbescheid könne aufgrund "gravierender Mängel" nicht Grundlage der vor Gericht ausgetragenen Auseinandersetzung sein, erklärte eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte am Mittwoch gegenüber heise online.

Smoltczyk hatte der Immobiliengesellschaft im November 2019 einen Bußgeldbescheid über 14,5 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschickt. Die Berliner Aufsichtsbehörde warf der Deutschen Wohnen vor, ein Archivsystem für Mieterdaten nicht DSGVO-konform geführt zu haben. Die Gesellschaft, die mit einem Bestand von rund 165.700 Einheiten zu den größten Vermietern der Hauptstadt zählt, habe darin personenbezogenen Informationen wie Gehaltsbescheinigungen, Selbstauskunftsformulare, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsangaben sowie Kontoauszüge gespeichert und nicht überprüft, ob dies zulässig oder überhaupt erforderlich gewesen sei.

Das im Dax an der Börse gelistete Unternehmen legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und hatte damit nun Erfolg. Die Kammer begründete ihren Beschluss laut der Sprecherin damit, dass entgegen der Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörde eine juristische Person nicht Betroffene in einem Bußgeldverfahren sein könne. Nur eine natürliche Person sei imstande, eine Ordnungswidrigkeit "vorwerfbar" zu begehen. Offenbar hatte die Bußgeldbehörde von den Mitarbeitern oder dem Management der Deutschen Wohnen niemand direkt benannt, dem die Datenschutzverstöße vorgeworfen werden.

Aktiengesellschaften wie die Deutsche Wohnen zählen zu juristischen Personen des Privatrechts. Während eine natürliche Person im rechtlichen Sinne selbst handlungsfähig ist, ist eine juristische Person das nicht. Einer juristischen Person könne lediglich ein Handeln ihrer Organmitglieder oder Repräsentanten zugerechnet werden, erläuterte die Sprecherin. Der Bescheid enthalte aber keine Angaben zu konkreten Tathandlungen eines Organs der juristischen Person und sei deshalb unwirksam.

Gegen die Entscheidung des Landgerichts kann Smoltczyk binnen einer Woche Beschwerde beim Kammergericht einlegen. "Das Recht, Rechtsmittel gegen den Beschluss einzulegen, steht der Berliner Staatsanwaltschaft zu", erläuterte ein Sprecher. Die Berliner Datenschutzbeauftragte werde die Staatsanwaltschaft bitten, von dieser Option Gebrauch zu machen. Der Entscheidung liege die Rechtsauffassung zugrunde, dass Bußgelder gegen Unternehmen nur bei Verschulden von Leitungspersonen verhängt werden könnten. Das Landgericht setze sich damit in Widerspruch zu den Datenschutzaufsichtsbehörden und auch zum Landgericht Bonn, "das die Regeln des deutschen Ordnungswidrigkeitengesetzes europarechtskonform ausgelegt hatte".

Das Landgericht Bonn hatte ein gegen den Telekommunikationsanbieter 1&1 Telecom verhängtes Bußgeld zwar reduziert, aber nicht aufgehoben. Der Anbieter hatte Einspruch gegen eine Geldbuße in Höhe von 9,55 Millionen Euro eingelegt, die der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber im Dezember 2019 wegen der unberechtigten Herausgabe personenbezogener Kundendaten über eine Telefon-Hotline gefordert hatte. Das Bonner Landgericht hielt dies für unverhältnismäßig und reduzierte die Strafe im November deutlich auf 900.000 Euro. Beide Seiten akzeptierten das Urteil.

Der Bußgeldbescheid der Berliner Datenschutzbeauftragten war zu seiner Zeit der bisher höchste gegen ein Unternehmen in Deutschland. Mittlerweile hat H&M eine deutlich höhere Strafzahlung von knapp 35,3 Millionen Euro aufgrund einer Entscheidung des Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar akzeptiert. Der entsprechende Bescheid ist aber bislang nicht öffentlich gemacht worden, H&M klagt gegen dessen Herausgabe.

(vbr)