Hamburger Datenschützer verstärkt Druck auf Google Street View

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat nach Gesprächen mit Google rechtliche Schritte angedroht, die einen Transfer von in Deutschland aufgenommenen Street-View-Bildern in die USA künftig verhindern könnten.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Street-View-Szene in Rom

(Bild: Google)

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, hat nach Web-Konferenz-Gesprächen mit Produktmanagern aus Kalifornien und deutschen Google-Vertretern rechtliche Schritte angedroht, die künftig eine Übermittlung von in Deutschland bei Google-Kamerafahrten aufgenommenen Bildern (die sogenannten Rohdaten) für den Street-View-Dienst verhindern könnten. Während Caspar, der bundesweit für die datenschutzrechtliche Bewertung der Street-View-Dienste zuständig ist, hiesige Datenschutzbestimmungen nur dann erfüllt sieht, wenn etwa Gesichter und Kfz-Kennzeichen bereits bei der Erhebung der Rohdaten (also vor einem Transfer der Bilder auf Server in den USA) unkenntlich gemacht werden, argumentiert Google, dass eine spätere Verpixelung der fraglichen Bildausschnitte ausreichend sei.

Für Google Street View fahren Autos mit gleich mehreren Kameralinsen an Bord durch Städte und Ortschaften, um jedes Haus und jede Straße zu erfassen und Bilder von ganzen Straßenzügen anschließend ins Internet zu stellen. Was den Google-Maps-Nutzer beim Umschalten vom Satelliten- in den Street-View-Modus angesichts Detailgenauigkeit und 360-Grad-Panoramen mitunter entzückt, ruft bei Betroffenen jedoch häufig Missmut hervor. So haben bereits ganze Gemeinden Widerstand gegen die Street-View-Filmerei geleistet oder angekündigt und Einzelpersonen Prozesse gegen Google angestrengt, um das Unternehmen gerichtlich zur Löschung von Bildaufnahmen ihrer Häuser zu zwingen.

Ein generelles Verbot der Kamerafahrten sei hierzulande aber kaum durchsetzbar, betont Datenschützer Caspar am heutigen Donnerstag erneut. Er sehe juristisch keine Möglichkeit, die Fahrten "unmittelbar zu verbieten". Das "limitierte Instrumentarium des Bundesdatenschutzgesetzes" sehe direkte Eingriffsmöglichkeiten nicht vor, erklärt Caspar. Als Aufsichtsbehörde habe man deshalb nur die Möglichkeit, "eine Löschungsanordnung" zu erlassen. Und diese werde gegenwärtig vorbereitet. Konkret heißt dies, dass Google noch einmal aufgefordert wird, die Vernichtung von Rohdaten, gegen deren Erhebung Widersprüche Betroffener vorliegen "in Kürze" zuzusagen. Zudem soll sich das Unternehmen bereit erklären, "in besonderem Maße persönlichkeitsrelevante Daten" zu löschen.

Laut Caspar lässt der Verlauf der Google-Verhandlungen "noch Raum für eine einvernehmliche Lösung". Er bleibe offen für weitere Gespräche, sagt Caspar, sei aber entschlossen, "die rechtlichen Optionen auszuschöpfen". Die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Beate Merk (CSU) warnte die Bürger im Freistaat unterdessen davor, dass im Juni und Juli die Städte Fürth, Ingolstadt, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg auf dem Programm der "Google-Paparazzi" stünden. "Ein virtueller Spaziergang per Mausklick durch Städte der ganzen Welt, das scheint auf den ersten Blick natürlich ein toller Service. Das Projekt birgt allerdings datenschutzrechtliche Probleme!", heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums. Betroffene könnten Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Bilder von Autos oder Häusern einlegen und dies schon vor den Kamerafahrten. Bereits aufgenommene Bilder würden bei Widersprüchen nach Angaben des Unternehmens auf Wunsch dann "vollständig aus dem Projekt entfernt". (pmz)