IPCom bringt alte Bosch-Patente erneut gegen Mobilfunker in Stellung

Der Patentverwerter geht in Großbritannien gegen Vodafone, HTC, Lenovo und Xiaomi vor – auf Grundlage alter Bosch-Patente, von denen eines ungültig ist.

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IPCom bringt altes Bosch-Patent erneut gegen Mobilfunker in Stellung

Mit Erfindungen von Bosch müssen sich erneut die Gerichte befassen.

(Bild: OleksandrShnuryk/Shutterstock.com)

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Der deutsche Patentverwerter IPCom ist wieder vor Gericht aktiv. Das Münchner Unternehmen geht derzeit gegen die Gerätehersteller HTC, Lenovo/Motorola und Xiaomi sowie den Netzbetreiber Vodafone vor, bestätigte Geschäftsführer Pio Suh gegenüber heise online. IPCom fordert von den Unternehmen Lizenzgebühren für Patente, die es für standardrelevant für UMTS und LTE hält.

In allen Rechtsstreitigkeiten geht es um alte Mobilfunkpatente, die IPCom 2007 von Bosch gekauft hatte. Die teilweise miteinander verwandten Patente beschreiben Verfahren, wie Ressourcen in einem Mobilfunknetz zugewiesen werden, um zum Beispiel Notrufen einen Vorrang einzuräumen. Bei der Klage gegen Vodafone geht es zudem um ein Patent, das ein Verfahren zur Übergabe von Nutzern zwischen Funkzellen beschreibt.

IPCom wirft HTC in Großbritannien vor, ein Patent zur Vergabe von Zugriffsrechten auf einem Telekommunikationskanal zu verletzen. Über dieses Patent haben sich beide Parteien eine erbitterte Auseinandersetzung in mehreren Ländern geliefert. Auch gegen andere Hersteller wie Apple und Nokia hatte IPCom das Patent in Stellung gebracht. Die angegriffenen Unternehmen versuchten in der Folge, das Patent für nichtig erklären zu lassen.

Während IPCom mit seinen Klagen gegen HTC und Apple bei deutschen Gerichten abblitzte, bestätigte ein britisches Gericht 2012, dass HTC das Patent verletzt. Der taiwanische Hersteller hat seine Geräte seither unter der Maßgabe verkauft, einen technischen Workaround zu nutzen. IPCom wirft HTC nun vor, das zumindest das Desire 12 diesen Workaround nicht enthält und will das mit Messungen von Netzbetreibern belegen können. Während es in früheren Streitigkeiten um den Einsatz der strittigen Technik in UMTS-Netzen ging, ist es jetzt die Anwendung des Verfahrens bei LTE.

IPCom wirft HTC vor, das Recht zu missachten. HTC betont in einer Stellungnahme, dass es geistiges Eigentum respektiere und die Vorwürfe untersuchen wolle. Der Hersteller hat seine Smartphones in Großbritannien nun vorläufig aus dem Handel genommen. Auch die Netzbetreiber auf der Insel bieten vorübergehend keine HTC-Modelle mehr an – viele sind es ohnehin nicht mehr, da sich HTC aus der Smartphone-Produktion weitgehend zurückgezogen hat und auf VR/AR konzentriert.

Gegen Vodafone geht IPCom auf Grundlage eines verwandten Patents vor, das ebenfalls ein Verfahren zur Vergabe von Zugriffsrechten auf einem Telekommunikationskanal beschreibt. Darüber hinaus geht es in diesem Fall noch um ein Patent, das eine Grundfunktion eines Mobilfunknetzes beschreibt. Das Patent sei standardrelevant, weshalb Vodafone es zu fairen Bedingungen (FRAND) lizenzieren müsse, heißt es von IPCom. Doch habe der Netzbetreiber auf ein Angebot zu Verhandlungen nicht reagiert.

"Vodafone hält diesen Patentanspruch für falsch interpretiert und wir werden uns mit allen Mitteln wehren", erklärte eine Sprecherin gegenüber heise online. Tatsächlich gibt es erhebliche Zweifel an der Gültigkeit der Forderungen. Die gegen Vodafone und die Hersteller vorgebrachten europäischen Patente EP1841268 und EP2579666 sind eng verwandt mit einem inzwischen ungültigen deutschen Patent.

Dieses Patent EP1186189/DE19910239 – auch als Kronjuwel des Bosch-Portfolios von IPCom bezeichnet – hatte der Bundesgerichtshof 2014 für ungültig erklärt und damit eine Entscheidung des Bundespatentgerichts revidiert, das das Patent teilweise aufrechterhalten hatte. Ungültig ist das Patent aber nur in Deutschland, die davon abgeleiteten europäischen Patente sind von dem BGH-Urteil nicht betroffen und wurden teilweise auch vom Europäischen Patentamt bestätigt. Aber sie laufen im kommenden Jahr ab.

Mitte November wird sich ein englisches Gericht mit dem Fall IPCom gegen Vodafone befassen. Das wird zunächst klären, ob das Patent gültig ist und der Anspruch gegen Vodafone besteht. In einer späteren Phase wird es dann um die Lizenzbedingungen gehen. (vbr)