IT-Sicherheitsgesetz tritt in Kraft
Lagezentrum im BSI
(Bild: BSI)
Das "Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme" bringt zunĂ€chst verschĂ€rfte Anforderungen fĂŒr Serveradmins und Meldepflichten fĂŒr Provider sowie Kernkraftwerksbetreiber mit sich.
Am heutigen Freitag ist das IT-Sicherheitsgesetz [1] nach rund sechsmonatiger parlamentarischer Beratung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden [2]. Es tritt so am Samstag in Kraft. Damit gelten fĂŒr Betreiber von Webservern zum Beispiel fĂŒr Online-Shops unmittelbar erhöhte Anforderungen zum Schutz von Kundendaten und der eigenen IT-Systeme je nach Stand der Technik. Telekommunikationsfirmen mĂŒssen ihre Kunden warnen, wenn ihnen auffĂ€llt, dass ihr Anschluss etwa fĂŒr Angriffe ĂŒber ein Botnetz missbraucht wird. Die Betroffenen mĂŒssen sie auf Möglichkeiten hinweisen, um die Probleme zu beheben.
"Freiwillige Vorratsdatenspeicherung"
Provider dĂŒrfen zudem Verbindungsdaten speichern, um Störungen abzuwehren. Dies fĂŒhrt derzeit zu einer "freiwilligen Vorratsdatenspeicherung [3]" zwischen drei Tagen und sechs Monaten, die BĂŒrgerrechtler seit Langem scharf kritisieren. Diese Befugnis hat der Bundestag trotzdem auf FĂ€lle ausgedehnt, in denen Probleme mit Cyberattacken oder Spam nur am Horizont auftauchen können. Dem Bundesrat war diese Bestimmung zunĂ€chst ein Dorn im Auge, er lieĂ sie aber Anfang Juli trotzdem passieren [4].
Betreiber von Kernkraftwerken und Telekommunikationsanbieter mĂŒssen ab Samstag erhebliche IT-SicherheitsvorfĂ€lle melden. FĂŒr sonstige Betreiber kritischer Infrastrukturen aus den Bereichen Energie, Informationstechnik, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, ErnĂ€hrung sowie Finanz- und Versicherungswesen gilt dies erst, wenn eine zusĂ€tzliche Rechtsverordnung in Kraft tritt, in der Einzelheiten geregelt werden. Das Bundesinnenministerium bereitet dazu nach eigenen Angaben derzeit einen Entwurf vor. Parallel sollen gemeinsam mit der Wirtschaft Mindeststandards zur IT-Sicherheit erarbeitet werden.
Zentralstelle fĂŒr IT-Sicherheit
Das Bundesamt fĂŒr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll zur internationalen Zentralstelle fĂŒr IT-Sicherheit ausgebaut werden. Es soll die Meldungen der Betreiber kritischer Infrastrukturen auswerten und darauf basierend VerbesserungsvorschlĂ€ge machen. Auch die internen IT-Stellen von Bundesbehörden mĂŒssen Protokoll- und Schnittstellendaten an das BSI ĂŒbermitteln. Das Amt soll auch anordnen können, dass Produkt- und Systemhersteller "in zumutbarem Umfang" etwa mit Sicherheitsupdates dabei helfen, LĂŒcken abzudichten oder Störungen zu beseitigen. (anw [5])
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[1] https://www.heise.de/news/Bundestag-verabschiedet-IT-Sicherheitsgesetz-2689526.html
[2] http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__b gbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl115s1324.pdf%27%5D__1437730273347
[3] https://www.heise.de/news/AK-Vorrat-wirft-Telecom-Unternehmen-verfassungswidrige-Vorratsdatenspeicherung-vor-1338178.html
[4] https://www.heise.de/news/Bundesrat-laesst-IT-Sicherheitsgesetz-passieren-2747914.html
[5] mailto:anw@heise.de
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