Wirtschaftsspionage: Strafen gegen Chiphersteller UMC und Manager reduziert

3 UMC-Manager waren verurteilt, Geheimnisse Microns gestohlen zu haben. Das Berufungsgericht spricht einen Manager frei und lässt darüber hinaus Milde walten.

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UMC-Werk von außen mit Eingang

UMC Fab 8E

(Bild: UMC)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Frank Schräer

Ein Berufungsgericht in Taiwan hat Strafen gegen den taiwanischen Auftragsfertiger United Microelectronics Corporation (UMC) und drei Manager deutlich reduziert. Eine der Haftstrafen wurde sogar aufgehoben. Die Firma und ihre drei Beschäftigten wurden im Juni 2020 wegen des Diebstahls von Unternehmensgeheimnissen des US-amerikanischen DRAM-Herstellers Micron verurteilt. Diese Geheimnisse hatten sie mit einem chinesischen Speicherhersteller geteilt.

Die Geldstrafe gegen UMC hat das Berufungsgericht nun von ursprünglich 100 auf 20 Millionen Taiwan-Dollar (rund 645.000 Euro) herabgesetzt und diesen Rest auf Bewährung ausgesetzt. Sollte sich der Chiphersteller in den nächsten zwei Jahren nichts weiter zuschulden kommen lassen, muss er das Bußgeld nicht zahlen, berichtet Focus Taiwan.

Aufgrund des Datendiebstahls waren auch Manager des Auftragsfertigers UMC zu Haftstrafen verurteilt, die vier bis sechseinhalb Jahre dauern sollten. Rong Le-tien wurde jetzt in zweiter Instanz freigesprochen. Die Haftstrafen für Ho Chien-ting und Wang Yung-ming hat das Gericht auf sechs bis zwölf Monate reduziert, mit anschließender Bewährung von vier beziehungsweise zwei Jahren.

Ho und Wang hatten bei Micron als Ingenieure gearbeitet und waren 2015 und 2016 zu UMC gewechselt. Rong wurde beschuldigt, die beiden Ingenieure aufgefordert zu haben, ihre Micron-Kenntnisse mit dem taiwanischen Auftragsfertiger und dessen Geschäftspartnern zu teilen. Dadurch sollte UMC im Rahmen eines Speicherchip-Projekts mit dem chinesischen Partner Fujian Jinhua Integrated Circuit Co. (JICC) Kosten sparen.

Im Februar 2017 nahmen taiwanische Behörden Ermittlungen wegen Industriespionage auf. Im September des Jahres wurden UMC und die drei Mitarbeiter angeklagt, da sie durch die Weitergabe der Informationen an den chinesischen Geschäftspartner Taiwans Geschäftsgeheimnisgesetz verletzt hätten.

Das Urteil im Berufungsverfahren ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden. UMC bezeichnet das Urteil in einer eigenen Mitteilung als fair, und hofft, dass der Fall nun abgeschlossen ist.

Micron warf dem damals weltweit drittgrößten Chipauftragsfertiger UMC vor, illegal das eigene Knowhow zur DRAM-Produktion und entsprechende Produktionsmaschinen an JICC verkauft zu haben. Im November 2021 haben beide Firmen in dieser Angelegenheit eine Einigung erzielt. UMC verpflichtete sich zu einer Einmalzahlung in ungenannter Höhe an Micron; beide Hersteller ließen ihre gegenseitigen Beschwerden fallen.

(fds)