Innenministerium forciert Pläne für zentrales Melderegister

Offenbar sollen von jeder in Deutschland gemeldeten Person künftig mindestens 27 (möglicherweise aber auch über 60) persönliche Daten zentral gespeichert werden. Datenschützer warnen vor einer "Superdatensammelbehörde" nach DDR-Vorbild.

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Von
  • Philip Banse

Die Bundesregierung konkretisiert ihre Pläne für ein zentrales Bundesmelderegister. In dieser Datenbank sollen deutlich mehr Informationen über die rund 82 Millionen Einwohner Deutschlands gespeichert werden als heute in den Meldestellen. So sieht es ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zum Meldegesetz vor. Auch bei den über 5000 kommunalen Meldestellen sollen mehr personenbezogene Daten vorgehalten werden. Zudem würden Behörden Daten leichter abrufen und austauschen können. Das Innenministerium argumentiert, durch Schaffung zentraler Strukturen solle ein "effizienter und wirtschaftlicher Vollzug" erreicht werden. Die "Qualität der Daten" solle erhöht und damit den "zu Recht eingeforderten datenschutzrechtlichen Anforderungen Rechnung getragen werden", heißt es in der Antwort (PDF-Datei) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Das Gesetz könne Anfang 2009 in Kraft treten. Datenschützer bezweifeln, dass ein zentrales Bundesmelderegister notwendig ist und warnen seit langem vor einer "Superdatensammelbehörde" nach DDR-Vorbild.

Seit der Föderalismusreform I hat der Bund die alleinige Kompetenz, das Melderecht zu regeln. Schon vor einem Jahr hatte das Innenministerium ein zentrales Melderegister angekündigt. Der Referentenentwurf sieht jetzt vor, dass das Bundesmelderegister beim Bundesverwaltungsamt angesiedelt wird. Von jeder in Deutschland gemeldeten Person würden mindestens 27 persönliche Daten gespeichert, wesentlich mehr als heute in den Meldebehörden erfasst sind. Darunter das Geschlecht, die Religionszugehörigkeit, der Familienstand sowie die Steueridentifikationsnummer, die jeder Steuerpflichtige sein Leben lang behält. Auch Pass- und Ausweisdaten sollen gespeichert werden, nicht allerdings die biometrischen Merkmale.

Unter Umständen könnte der Datensatz jeder Person auf über 60 Einträge anwachsen. Neben der "elektronische Bürgeradresse", einer Art Online-Postfach bei den geplanten Bürgerportalen des Bundes, sowie Hochzeitstag- und Ort sollen auch die gesetzlichen Vertreter samt Doktorgrad, Anschrift, Geburtstag, Geschlecht und Todestag im Bundesmelderegister erfasst werden. Die gleichen Daten werden von Ehegatten, Lebenspartnern und minderjährigen Kindern gespeichert. Weitere Informationen sollen für bestimmte Zwecke erfasst werden: Darf die Person wählen oder gewählt werden? Ist sie bereits für den Wehrdienst erfasst worden? Wurde eine Waffenerlaubnis erteilt; wenn ja, wann? Wurde eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis erteilt; wenn ja, wann?

In einem zentralen Melderegister dürften allenfalls die "Grundpersonalien" gespeichert werden, mahnt unterdessen der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, "keinesfalls aber Waffenschein oder Steuernummer". Weil das Bundesmelderegister gegen Entgelt Aufgaben der kommunalen Meldebehörden übernehmen kann, würde das Bundesverwaltungsamt zu einer "Superdatensammelbehörde", kritisiert die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz. Durch die vorgesehene Speicherung der Steueridentifikationsnummer sei der Weg vorgezeichnet zu einem zentralen Einwohnerregister mit Personenkennzeichen, ähnlich dem in der ehemaligen DDR. Die "Datensammelwut" des Staates lasse das Melderegister unnötig anschwellen, kritisiert Piltz. Überflüssige Daten, die sich ständig ändern, machten das Bundesmelderegister ineffektiv und würden dazu führen, dass die Datenbank mit einer "Vielzahl falscher Daten belastet wird".

Welche Daten im Bundesmelderegister erfasst werden, stehe noch nicht fest, sagt hingegen Hans Bernhard Beus, Staatssekretär im Bundesinnenministerium und Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik. Das werde "zu recht noch Gegenstand einer öffentlichen Diskussion" sein. Gisela Piltz wirft der Bundesregierung vor, das Parlament über die Planungen zum Bundesmeldegesetz "im Unklaren" gelassen zu haben. Obwohl bereits im November 2007 einen Referentenentwurf vorlag, heißt es in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP am 3.12.07: "Konkrete Festlegungen zu Einzelfragen eines zukünftigen Bundesmeldegesetzes gibt es derzeit noch nicht." Das sei korrekt, versichert Bundes-CIO Hans Bernhard Beus, denn bisher handele es sich lediglich um "Überlegungen eines Referenten".

Die Notwendigkeit eines Bundesmelderegisters sei nie schlüssig dargelegt worden, kritisiert Wolfgang Wieland, rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag. Die Abfragen bei den kommunalen Meldestellen seien "sehr umständlich", entgegnet Staatssekretär Beus, ein zentrales Melderegister werde Erleichterungen bringen. Dafür reiche es, die Meldestellen besser zu vernetzen, entgegnet wiederum Grünen-Experte Wieland. Der Aufwand sei zu hoch, hält Bundes-CIO Beus dagegen: "Ein zentrales Melderegister ist die bessere Lösung."

Wieland befürchtet, dass mit dem Bundesmelderegister eine Struktur geschaffen wird, die mit immer mehr Daten gefüttert werden könnte, etwa den biometrischen Fingerabdrücken: "Das ist eine Melodie, die wir kennen", sagt Wieland mit Blick auf die Maut-Daten, die Sicherheitspolitiker gern aus ihrer Zweckbindung befreien würden. Dem Referentenentwurf zufolge, sollen in den kommunalen Meldebehörden noch mehr Daten gespeichert werden als im Bundesmelderegister. Für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten sollen unter anderem erfasst werden: Steuerklasse, Freibeträge, rechtliche Stellung der Kinder, Namen und Anschrift der Stiefeltern. Auch Name und Anschrift der Wohnungseigentümer müssten erfasst werden.

Der Bielefelder Staatsrechtler Christoph Gusy spricht nach Lektüre des Gesetzentwurfs von einem "erheblichen Maß an Zentralisierung". Es fände eine "enorme Ausweitung der Datenbestände" statt. Neu sei, dass die Daten der Meldebehörden zur Feststellung der Identität genutzt werden könnten, so Gusy. "Das hatten wir bisher nicht." Derzeit seien nur wenige Daten bei den Meldebehörden hinterlegt, etwa Name, Geburtsdatum, Geburtsort, früher Wohnsitz, Tag des Zuzugs und das Geschlecht. Mit der nach dem Referentenentwurf geplanten umfangreichen Datenspeicherung sei eine Identifizierung von Personen wesentlich leichter.

Der Gesetzentwurf, so Gusy, sehe zudem eine "erhebliche Ausweitung der Zugriffsmöglichkeit für Geheimdienste und Verfassungsschutz" vor. BND und Militärischer Abschirmdienst dürften auf alle beim Bundesmelderegister und den Meldebehörden gespeicherten Daten zugreifen. Das gleiche Recht hätten auch Polizei, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsbehörden, Zollfahndung und zur Strafverfolgung auch Finanzbehörden.

Auch alle anderen "öffentlichen Stellen" könnten auf sämtliche Daten der Meldebehörden und des Bundesmelderegisters zugreifen, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Ohne die Meldedaten könnte die Stelle ihre rechtmäßige Aufgabe nicht wahrnehmen. Außerdem müssen die Daten bei den Betroffenen entweder nur mit unverhältnismäßigen Aufwand gesammelt werden können oder aber der Zweck, für den die Daten gebraucht werden, muss der Datensammlung beim Betroffenen entgegenstehen.

Auch private Stellen bekämen besseren Zugriff auf den Datenschatz der Meldebehörden und des Bundesmelderegisters. Die geplanten Auskunftsregelungen, gingen "zum Teil ziemlich weit", so Staatsrechtler Gusy. Wer "berechtige Forderungen" geltend machen könne – etwa die GEZ oder Inkassounternehmen – könnte "mehr Daten abfragen als bisher". Die erhebliche Ausweitung der Datenbestände bei den Meldebehörden, so Gusy, geschähe "ohne besonderen Zweck". Während das Bauamt beispielsweise Daten für eine Baugenehmigung speichere, solle die Meldebehörde die Daten nur verwalten und weitergeben: "Die Daten sind weitgehend zweckfrei gespeichert." Das widerspreche dem Datenschutz.

Das Originaldokument zum Referentenentwurf des BMI kann hier eingesehen werden.

(Philip Banse) / (pmz)