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Justizministerium veröffentlicht Impressums-Leitfaden

Herbert Braun

Das Bundesministerium der Justiz berät Webseitenbetreiber über die Anbieterkennzeichnung gemäß dem Telemediengesetz.

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat einen Leitfaden zur Impressumspflicht [1] veröffentlicht, der Webseitenbetreibern dabei helfen soll, eine dem Telemediengesetz genügende Anbieterkennzeichnung ins Netz zu stellen. Das Angebot klärt auf, welche Webseiten impressumspflichtig sind und welche Angaben für juristische und natürliche Personen notwendig sind.

Justizministerin Zypries versäumte nicht, in diesem Zusammenhang auf die "vielen offenen Rechtsfragen" hinzuweisen. So könne der Webseitenbetreiber "das Risiko einer berechtigten Abmahnung verringern, weil der Leitfaden dabei hilft, das Impressum so zu formulieren, dass es möglichst wenig Schwachstellen enthält" – eine selbst für Juristen butterweiche Formulierung, in der offenbar noch das Debakel der ungültigen Vorformulierung des Online-Widerrufsrechts [2] von 2006 nachklingt. (heb [3])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-209907

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.bmj.de/musterimpressum
[2] https://www.heise.de/news/Amtliche-Vorformulierung-zum-Online-Widerrufsrecht-ist-unwirksam-148611.html
[3] mailto:heb@ct.de