KI-Update Deep-Dive: Wem gehört das Werk?

Justiziar und Anwalt Joerg Heidrich erklärt, wie es sich mit dem Urheberrecht bei generativer KI verhält.

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Seitdem generative KI über uns hereingebrochen ist, sind auch die Gerichte damit beschäftigt zu klären, wem Texte und Bilder, die Midjourney, ChatGPT, DALL-E, Bard und Co generieren, gehören und wann sie vom Urheberrecht geschützt sind. Auf der anderen Seite sehen sich Urheber, also Autorinnen, Künstler oder auch Verlage in Ihrem Recht verletzt, weil ihre Werke ungefragt in das Training eingeflossen sind.

Eigentlich ist die Rechtslage klar, erklärt Joerg Heidrich, Justiziar und Rechtsanwalt von Heise Medien. Bilder, Fotos, Videos, Texte oder auch Choreographien stehen unter dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) – vorausgesetzt, sie wurden von einem Menschen geschaffen. Generative KI erschafft die Werke jedoch selbst. "Das ist, als würde ich mich hinter einen Maler stellen und ihm sagen, was ich gerne auf dem Bild sehen würde", vergleicht Joerg Heidrich anschaulich. "Das Bild, das dabei entsteht, wäre ja auch das Werk des Malers und nicht meins." Höchstens besonders originelle und ausführliche Prompts können geschützt sein, also die Eingaben selbst.

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Auch die Frage, welche Daten für das Training von generativer KI genutzt werden dürfen, ist zumindest in der EU klar geregelt. "Es steht im UrhG, dass man fremder Leute Werke, egal was es ist, für das Training von KI nutzen darf", so der Rechtsexperte, "man muss die Daten danach nur löschen, wenn man sie nicht mehr braucht." Wenn man die eigenen Daten für solche Zwecke nicht hergeben möchte, muss man auf der eigenen Website maschinenlesbar erklären, dass man das nicht will. Öffentlichkeitswirksame Klagen, wie die von Sarah Silverman und weiteren Autoren gegen OpenAI wegen der unerlaubten Nutzung copyright-geschützter Werke, hätten somit in Europa wohl kaum Chancen.

Diese Regeln mögen nicht jeden glücklich machen, aber sie sind klar und ausreichend, findet der Justiziar. Sorge bereitet ihm hingegen der Blick auf den AI-Act, der gerade in der EU ausgehandelt wird. Grobe Grenzen sind nach Auffassung von Joerg Heidrich prinzipiell sinnvoll. Allerdings fürchtet er eine Überregulierung von Seiten der EU, die sowohl die gesetzeskonforme Nutzung von KI-Anwendungen, als auch die Arbeit der noch in der EU ansässigen KI-Unternehmen faktisch unmöglich macht. "Dann haben wir das gleiche Problem, was wir bei der Cloud hatten, die am Anfang so überreguliert wurde, dass wir heute kaum noch nennenswerte Cloud-Anbieter in Europa haben."

"Das Problem ist, dass wir als Gesellschaft völlig unvorbereitet an diese Technologie herangehen", betont Heidrich. Er rät daher Unternehmen dazu, klare Leitplanken für den internen Umgang mit KI zu erstellen. Dabei ist es hilfreich, wenn die Angestellten auch ermutigt werden, im Rahmen dieser Leitlinien KI-Tools auszuprobieren, um zu sehen, wo diese sinnvoll eingesetzt werden können. Jedem Einzelnen rät Heidrich zu gesunder Vorsicht bei den Informationen, die wir in diese Blackbox KI kippen. "Echte Namen, Kontonummern oder Adressen, gehören nicht in eine ChatGPT-Anfrage." Oder Pendants anderer Anbieter. (igr)