Kartellamt gibt Vorentscheidung zu Libertys Kabelnetzkauf bekannt

Alles deutet darauf hin, dass die Wettbewerbsbehörde dem US-Unternehmen die geplante TV-Kabelnetz-Übernahme in einer Vorentscheidung verbieten wird.

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  • dpa

Das Bundeskartellamt wird am morgigen Donnerstag seine Position zum Einstieg des US-Medienkonzerns Liberty Media ins deutsche TV-Kabelnetz bekannt geben. Alles deutet darauf hin, dass die Wettbewerbsbehörde dem US-Unternehmen die geplante Übernahme von 60 Prozent des Netzes der Deutschen Telekom in einer Vorentscheidung verbieten wird.

Das Kartellamt lud jedenfalls zu einer Pressekonferenz mit Kartellamts-Präsident Ulf Böge zu den Liberty-Plänen ein. Wie bei geplanten Verboten von Firmenübernahmen oder -zusammenschlüssen üblich, dürfte Liberty dann schon die Abmahnung erhalten haben. Das Kartellamt muss bei einem Verbot einer Übernahme dem betroffenen Unternehmen noch Zeit -- üblicherweise rund drei Wochen vor Ablauf der Prüffrist -- für eine Stellungnahme zu den Bedenken geben. Die Prüffrist läuft bis 28. Februar.

Die Telekom müsste sich bei einem Verbot des Geschäfts in Höhe von rund 5,5 Milliarden Euro neue Käufer für das Netz mit rund zehn Millionen Haushalten suchen. Damit könnte sich auch der Schuldenabbau der Telekom hinauszögern. Von den großen deutschen TV-Sendern wird der Griff Libertys auf den Kabelmarkt kritisch gesehen, weil sie eine Dominanz des Konzerns im Kabel-TV befürchten.  Das Kartellamt wiederum ist der Ansicht, dass der Restwettbewerb im Kabelmarkt ganz verschwinden könnte. Liberty will zusätzlich zu den Telekom-Kabelnetzen, die meist nur bis zu den Grundstücksgrenzen reichen, weitere kleine Kabelnetzbetreiber aufkaufen, die die Verbindung auf den letzten Metern bis zur Anschlussbuchse im Haus (Netzebene 4) stellen. Böge hatte betont, dass Liberty dann als Ausgleich wenigstens für mehr Wettbewerb zum Telekom-Festnetz bei schnellen Internetzugängen und Telefondiensten über Kabel sorgen müsse. (dpa) / (jk)