Kazaa vor dem Aus

Den ehemaligen Betreibern der Tauschbörse KaZaA, die sich gemeinsam mit Morpheus (StreamCast) und Grokster vor einem US-amerikanischen Gericht wegen Urheberrechtsverletzungen verantworten müssen, geht anscheinend das Geld aus.

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Von
  • Volker Zota

Den ehemaligen Betreibern der Tauschbörse KaZaA, die sich gemeinsam mit Morpheus (StreamCast) und Grokster vor einem US-amerikanischen Gericht wegen Urheberrechtsverletzungen verantworten müssen, geht anscheinend das Geld aus. Wie Firmenanwälte laut US-amerikanischen Medienberichten bereits am Freitag vergangener Woche dem Gericht mitgeteilt haben sollen, könne es sich die Firma nicht leisten, weiterhin gegen die Anschuldigungen der Musik- und Filmindustrie vorzugehen und würde ein Versäumnisurteil akzeptieren. Dennoch bleibe die Firma weiterhin auf dem Standpunkt, keine Urheberrechtsverletzungen durch seine P2P-Tauschbörse provoziert zu haben.

Auch Kazaas Mitstreiter vor Gericht, StreamCast, muss klein bei geben: Das Unternehmen kann sich den Staranwalt Andrew Bridges nicht mehr leisten, woraufhin dieser am vergangenen Mittwoch sein Mandat niederlegte. Bridges hatte vor einigen Jahren Diamond Multimedia erfolgreich im Fall des "Rio MP3-Player" gegen die Anschuldigungen der amerikanischen Musikindustrie verteidigt.

Die Anwälte der Film- und Musikstudios werfen Kazaa hingegen vor, Kazaa würde ein unternehmerisches "Hütchenspiel" spielen, um sich der Verantwortung zu entziehen. Die in den Niederlanden ansässige Kazaa BV hatte die Domain www.kazaa.com inklusive der Tauschbörse Ende Januar an Sharman Networks mit Sitz in Australien verkauft, mischt aber weiterhin bei der Tauschbörse mit.

Nachdem Napster vor Gericht gestrauchelt ist, hatte man in Juristenkreisen dem Rechtsstreit die größten Chancen für die grundlegende Bestätigung der Legalität von Filesharing-Diensten beigemessen -- insbesondere nachdem ein niederländisches Berufungsgericht Ende März entschieden hatte, dass Kazaa nicht für die Nutzung seiner Tauschbörse verantwortlich sei.

Aufgrund der dezentralen Struktur des Fasttrack- (Kazaa, Grokster) und Gnutella-Netzwerks (Morpheus/StreamCast) dürften die Filesharing-Dienste selbst vorerst kaum von etwaigen Gerichtsurteilen beeinflusst werden. Dennoch hat es den Anschein, dass auch die Betreiber der zweiten Generation von Tauschbörsen an den übermächtigen Gegnern scheitern. Gegen die Klagen der Musik-/Filmindustrie und den damit verbundenen hohen Anwalts- und Verfahrenskosten sind die meist kleinen P2P-Unternehmen chancenlos. (vza)