Kein Schadensersatz wegen Kauf von UMTS-Lizenzen

Nach dem Urteil des Bonner Landgerichtes habe die Telekom offensichtlich eigenständig beim Kauf der UMTS-Lizenzen gehandelt und nicht auf Druck des Mehrheitsaktionärs Bundesrepublik Deutschland.

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Von
  • dpa

Das Bonner Landgericht hat die Klage eines Telekom-Aktionärs gegen den Bund auf teilweise Rückzahlung der Gelder aus den UMTS-Lizenzen abgewiesen. Die Richter sahen in ihrer Entscheidung vom Mittwoch keine Anhaltspunkte für einen Schadensersatzanspruch. Nach Ansicht des Klägers war die Versteigerung der Mobilfunk-Lizenzen im August 2000 nicht rechtmäßig. Laut Aktiengesetz dürfe ein Mutterunternehmen (Bund) eine Tochter (Telekom) nicht dazu veranlassen, ein nachteiliges Geschäft zu machen.

Der Kläger hat nach Ansicht der Richter jedoch nicht belegen können, dass die Telekom durch die Ersteigerung von Lizenzen in Höhe von 8,5 Milliaren Euro Schaden erlitten hat -- nicht zuletzt auch deshalb, weil das UMTS-Geschäft noch laufe. Auch sei nicht nachgewiesen, dass die Bundesrepublik als Mehrheitsaktionär den Telekom-Vorstand damals unter Druck gesetzt habe, sich an der Versteigerung zu beteiligen. Es gebe genügend Hinweise, dass der Telekom-Vorstand eigenständig gehandelt habe.

Für den Kläger steht außer Frage, dass die damaligen Milliardenkosten mit zur hohen Verschuldung des Konzerns führten und damit auch die Talfahrt der Telekom-Aktie ausgelöst wurde. (dpa) / (bbu)