Kinderbilder in Social Media: Mehrheit weiß nicht, was ok ist

Ob Bilder von Kindern in die sozialen Medien gehören, ist eine viel diskutierte Frage. Doch die wenigsten wissen, was erlaubt ist. Das zeigt eine Umfrage.

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Frau sieht, dass sie auf Facebook beliebt ist

(Bild: Kaspars Grinvalds/Shutterstock.com)

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Fast jeder, der in sozialen Medien wie Facebook unterwegs ist, hat dort bereits Bilder von Babys oder Kindern gesehen, die die Abgebildeten höchstwahrscheinlich nicht selbst hochgeladen haben. Derartige Bilder werden auch fleißig in Eltern-WhatsApp-Gruppen verteilt. Ob das ok ist oder nicht, wird kontrovers diskutiert.

Laut einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom wüssten lediglich 26 Prozent der rund 1000 Befragten, unter welchen Voraussetzungen Bilder verbreitet werden dürfen. Noch mehr Unklarheit bestehe darüber, ob Bilder in Messengern geteilt werden dürfen, 7 Prozent meinten, das zu wissen. 48 Prozent der Befragten sind sich bei den geltenden Regeln zum Teilen von Kinderfotos über Messenger-Dienste unsicher, 31 Prozent sind unsicher über das Teilen der Bilder in Social Media.

Die meisten Menschen sind sich unsicher, ob und wie sie Bilder von Kindern im Internet verbreiten dürfen.

(Bild: Bitkom Research)

32 Prozent haben sich nach eigenen Angaben "noch nie" Gedanken über das Teilen von Kinderfotos in Messengern gemacht, 35 Prozent "noch nie" über das Teilen von Kinderbildern in den sozialen Medien. Doch auch beim Posten von Bildern von Erwachsenen weiß laut Bitkom ein Viertel nicht, "ob und wie sie Fotos in sozialen Netzwerken teilen dürfen, auf denen andere Personen zu sehen sind".

"Wer unbedacht auf 'Teilen' klickt, schadet unter Umständen nicht nur dem abgebildeten Kind, sondern begeht womöglich eine Rechtsverletzung, die Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche nach sich ziehen kann – oder sogar eine Straftat", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Wer Kinderbilder postet, sollte sich über deren Wirkung im Klaren sein und überlegen, ob er oder sie gerne in einer solchen Situation oder einem bestimmten Publikum zur Schau gestellt werden möchte.

Wer Bilder von Kindern im Internet teilen möchte, benötigt die Erlaubnis der Eltern und in Abhängigkeit vom Alter der Kinder auch von diesen selbst, in der Regel ab 14. "Das ist jedoch nur ein Richtwert und bedarf einer Einzelfallentscheidung. Heißt: Fotos, die andere Kinder als die eigenen zeigen, dürfen nicht ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten beziehungsweise der einsichtsfähigen Kinder selbst geteilt werden – weder in sozialen Medien noch in Messenger-Diensten", erklärt dazu der Bitkom. Das gilt auch für Kitas und Schulen.

Ausnahmen gelten laut Bitkom für geschlossene Gruppen, etwa im Familienkreis. Oma darf also ein Bild des Enkels in der Familiengruppe teilen. Als Profilbild darf sie ein Bild mit dem Enkel ohne Erlaubnis des Erziehungsberechtigten jedoch nicht verwenden, sofern dieses alle Kontakte sehen können. Sobald Bilder im Internet kursieren, können die auch in die Hände von Pädophilen gelangen. Dank allen zugänglichen KI-Tools können Bilder zudem leicht manipuliert werden und Cybermobbing Tür und Tor öffnen.

Seit dem heutigen Mittwoch tagt die Innenministerkonferenz unter anderem zum Thema Cybermobbing. Die Innenminister der Länder fordern, einen gesonderten Straftatbestand für Cybermobbing zu prüfen. Das geht aus einem der dpa vorliegenden Beschlussvorschlag für die Innenministerkonferenz hervor, die bis Freitag tagt. "Cybermobbing ist ein wachsendes Phänomen, das bisher unterschätzt wird, obwohl es für die Opfer zu schwerwiegenden Auswirkungen in vielen Lebensbereichen führt", sagte Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU), der den Vorsitz der Innenministerkonferenz innehat und den Antrag einbrachte.

Das Bundesjustizministerium habe laut Spiegel erklärt, dass das geltende Strafrecht bereits jetzt "tat- und schuldangemessene Bestrafung von Cybermobbing" ermögliche. Es werde jedoch ein möglicher Änderungsbedarf "im Hinblick auf die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" geprüft.

(mack)