Kläger gehen gegen Payback in die nächste Instanz

Der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs will im Streit um verweigerte Rabattpunkte nicht nachgeben.

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Von
  • Torge Löding

Das Münchener Amtsgericht hat die Klage des Vereins zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD) gegen den Rabattkartenbetreiber Payback nach einigen Verschiebungen in erster Instanz zurückgewiesen. "Auch wenn es schön gewesen wäre, wenn wir gleich in der ersten Instanz gewonnen hätten, so macht doch die zweite Instanz auf jeden Fall mehr Spaß", sagte der Vereinsvorsitzende und Netzkünstler padeluun.

Mit Klage will der Verein erreichen, dass die nach eigenen Angaben 1500 Nutzer der Privacy Card mit den Nutzern der regulären Payback-Karte gleichgestellt werden. Die Rabattpunkte der Privacy-Card-Nutzer sollen dem Verein, der sich den Datenschutz auf die Fahne geschrieben hat, gutgeschrieben werden. Payback erhält somit keine Informationen über das Einkaufsverhalten der Nutzer. Seit einiger Zeit weigert sich Payback allerdings, die Punkte anzunehmen.

Auch wenn sich padeluun und seine Mitstreiter auf Payback konzentrieren -- die Datensammelsysteme von Happy Digits (Deutsche Telekom) und die Bonus-Meilen der Deutschen Bahn halten sie für datenschutzrechtlich genauso bedenklich. Hierbei ginge es nicht um das Gewähren von Kundenrabatten, sondern um das Ausspitzeln der Kundengewohnheiten. Das belegt das Beispiel eines Punktesammlers, der im IT-Wirtschaftsmagazin CIO zitiert wird: "Ich bin jetzt 30 Jahre alt, meine Telefonrechnung beträgt durchschnittlich 50 Euro, das macht monatlich 50 Digits. Ich möchte gern das tolle Gruben-Light-Dinner bekommen. Die Kosten betragen 8.220 Digits; geteilt durch 50 Digits ergibt das 164,4 Monate oder 13,7 Jahre. In fast 14 Jahren werde ich also die nötigen Digits zusammenhaben." Gesammelte Punkte werden allerdings schon nach 36 Monaten ungültig. (tol)