Kurz informiert: Digital Services Act, Forschungsministerium, Whatsapp, Dropbox
Unser werktäglicher News-Überblick fasst die wichtigsten Nachrichten des Tages kurz und knapp zusammen.
Digital Services Act tritt für große Online-Anbieter in Kraft
Ab diesem Freitag fallen die größten Plattformen und Suchmaschinen unter das neue EU-Regulierungssystem des Digitale Services Act. Dienste wie Google Maps, Play Store, Apples App Store, Zalando, Wikipedia, X-Twitter, Telegram, Facebook und YouTube müssen die neuen Regeln einhalten. Zuständig für die Durchsetzung ist bei den größten Anbietern die EU-Kommission. Damit endet für die größten Anbieter auch das Zeitalter des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Als Grundgesetz für das Digitalzeitalter bezeichneten EU-Kommissare den Digital Services Act bei der Verabschiedung vor einem Jahr – jetzt kommt das umfangreiche Regelwerk zur Anwendung. 19 besonders große Anbieter müssen ab sofort die Vorschriften des DSA befolgen.
Forschungsministerium strebt technologische Souveränität bei KI an
Der Staat soll künftig Werkzeuge, Kompetenzen und Infrastrukturen rund um Künstliche Intelligenz als "Teil der Grundversorgung" bereitstellen. Dafür setzt sich Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger in ihrem KI-Aktionsplan ein, den die FDP-Politikerin in Berlin vorgestellt hat. "Wir wollen technologische Souveränität bei KI erreichen", heißt es in dem Papier. Ziel sei es, dass Deutschland und Europa in einer von der Schlüsseltechnologie angetriebenen Welt "eine Spitzenposition einnehmen können". Dazu will das Forschungsressort in den nächsten zwei Jahren über 1,6 Milliarden Euro investieren. Allein 2023 sollen 427 und im Folgejahr 483 Millionen Euro fließen.
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Bei Beleidigungen in Whatsapp-Gruppe droht fristlose Kündigung
Wenn sich Angestellte in einer vermeintlich privaten, geschlossenen WhatsApp-Gruppe mit wenigen Mitgliedern "in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und Kollegen" äußern, können sie dafür durchaus außerordentlich gekündigt werden. Auf die Vertraulichkeit solcher Äußerungen könne man sich nur im Ausnahmefall berufen, urteilte jetzt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt und hob eine gegenteilige Entscheidung des vorinstanzlichen Landesarbeitsgerichts Niedersachsen auf. Gleichzeitig wurde das Verfahren nach Hannover zurückverwiesen. Dort müsse der Kläger darlegen, warum er im konkreten Fall eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung haben durfte. Im konkreten Fall geht es um eine WhatsApp-Gruppe befreundeter Angestellter von TUIfly in Hannover-Langenhagen.
Dropbox begrenzt bislang unbegrenztes Speichervolumen von „Dropbox Advanced“
Dropbox hat ein Angebot mit unbegrenztem Speichervolumen in der Cloud eingestellt, weil "eine steigende Zahl" von Kunden das in unerwünschter Weise zweckentfremdet habe. Das erklärt der Dienst in einem Blogeintrag und schreibt dort, dass einige den Cloudspeicher etwa für Kryptomining genutzt hätten, in anderen Fällen hätten sich Individuen ohne Beziehung zueinander die Kosten geteilt und den Speicher dann privat genutzt. Es habe sogar Fälle gegeben, in denen der so gebuchte Cloudspeicher weiterverkauft worden sei. Das Angebot namens "Dropbox Advanced" hat zuletzt 24 Euro pro Nutzer gekostet, wobei mindestens drei Nutzer gebucht werden mussten. Jetzt gibt es für den Preis 15 TByte, jedes weitere TByte kostet monatlich 8 US-Dollar. Die Obergrenze liegt bei 1000 TByte.
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(alsc)