Marke Gmail in der Schweiz für nichtig erklärt

Während der Hamburger Unternehmer Daniel Giersch im Rechtsstreit um den Markennamen Gmail einst in Hamburg gewonnen hatte, folgt das Züricher Handelsgericht nunmehr der Auffassung des Suchmaschinenriesen Google.

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Wie das schweizer Handelsgericht in Zürich mitteilt, hat es im Namensstreit zwischen Google und dem Hamburger Jungunternehmer Daniel Giersch dem Suchmaschinenriesen Recht gegeben. Der Rechtsstreit dreht sich um den Namen Gmail, unter dem sowohl Google als auch Giersch eigene Maildienste anbieten. Giersch bietet seinen Service zwar erheblich länger an, aber Google konnte sich in Zürich mit seiner Auffassung durchsetzen, dass Giersch seine Marke nur habe eintragen lassen, um sie teuer zu verkaufen.

Das Gericht begründet das Urteil unter anderem mit ernsten Zweifeln an der Gebrauchsabsicht des Beklagten Giersch zum Zeitpunkt der Markenhinterlegung. Es sei davon auszugehen, dass Giersch die Marke Gmail in der Schweiz mit der Absicht hinterlegt habe, von der Klägerin finanzielle oder andere Vorteile zu erlangen. Damit erklärten die Handelsrichter Gierschens Marke Gmail für nichtig.

Den Streitwert bezifferte das Gericht auf 100.000 Franken. Das deutsche Unternehmen, das derzeit 2500 Kunden führt, trägt die Gerichtsgebühr von 13.000 Franken und hat eine Prozessentschädigung von 15.300 Franken an Google zu entrichten. Einen Sieg in diesem in diversen Ländern Europas geführten Rechtsstreit konnte Giersch im Juli 2007 in Hamburg verbuchen. (dz)