Microsoft-Prozess geht in die Berufung

In einer 76 Seiten umfassenden Eingabe haben die US-Bundesstaaten Massachusetts und West Virginia jetzt gegenüber dem Berufungsgericht des US-Bundesjustizbezirks von Columbia schärfere Auflagen gegen Microsoft gefordert.

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Von
  • Wolfgang Stieler

In einer 76 Seiten umfassenden Eingabe haben die US-Bundesstaaten Massachusetts und West Virginia jetzt gegenüber dem Berufungsgericht des US-Bundesjustizbezirks von Columbia schärfere Auflagen gegen Microsoft gefordert. Die Sanktionen gegen Microsoft würden den Wettbewerb nicht wieder herstellen und dem Konzern die Früchte seiner illegalen Verhaltsweisen belassen, hieß es in der Eingabe. Die mündlichen Verhandlungen in dem Berufingsverfahren legte das Gericht auf den 4. November fest.

Die außergerichtliche Einigung im Kartellprozess gegen Microsoft war von Richterin Colleen Kollar-Kotelly vom Bundesbezirksgericht Columbia im vergangenen November abgesegnet worden, ohne dass Forderungen nach schärferen Auflagen, die 9 US-Bundesstaaten als noch verbliebene Kläger im Antitrust-Prozess gefordert hatten, berücksichtigt wurden. Massachusetts und West-Virginia, hatten daraufhin vor dem Berufungsgericht des US-Bundesjustizbezirks von Columbia ein Berufungsverfahren beantragt.

Unterdessen konnte der Software-Riese eine weitere aus dem Kartellprozess resultierende Altlast jetzt zu den Akten legen: Im US-Bundesstaat Montana einigte sich Microsoft außergerichtlich mit den Klägern einer Sammelklage auf die Zahlung von rund 12,3 Millionen US-Dollar. Jeder Kunde aus Montana, der zwischen dem 28 März 1996 und dem 31. August 2002 Microsoft-Software gekauft hat, hat demnach Anspruch auf einen Gutscheine im Wert von fünf bis zwölf US-Dollar, der für Soft- oder Hardware beliebiger Hersteller eingelöst werden kann. (wst)