Microsoft schlägt zurück

Microsoft hat gestern in einer ersten formellen Antwort die im Mai gegen das Unternehmen erhobenen Antitrust-Anklagen des amerikanischen Justizministeriums und von 20 Bundesstaaten als "völlig gegenstandslos" zurückgewiesen.

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Von
  • Florian Rötzer

Microsoft hat gestern in einer ersten formellen Antwort die im Mai gegen das Unternehmen erhobenen Antitrust-Anklagen des amerikanischen Justizministeriums und von 20 Bundesstaaten als "völlig gegenstandslos" zurückgewiesen. Die Verhandlung soll am 8. September beginnen. Bis dahin werde Microsoft noch eine ausführlichere Stellungnahme einreichen.

Die Argumentationsstrategie ist aber bereits deutlich. Microsoft behauptet, daß man den Browser schon lange bevor es Netscape überhaupt gegeben habe in Windows einbauen wollte, obgleich das Unternehmen erst 1995 von Spyglass Inc. die Lizenz für das Programm erworben hatte, auf dem der Internet Explorer aufbaut. Nur wegen seiner "überlegenen Technik" habe der Internet Explorer sich so gut am Markt gegenüber dem Navigator von Netscape durchsetzen können. Absprachen mit Netscape habe es im Frühjahr 1995 nicht gegeben, den Browser-Markt unter sich aufzuteilen. Man habe nur darüber gesprochen, wie man besser zusammenarbeiten könne. Es habe auch keine exklusiven Verträge mit Internet Providern gegeben, um den Internet Explorer durchzusetzen, sondern die Verträge würden nur die Forderung enthalten, ihn gleichwertig mit anderen Browsern anzubieten. Es habe auch keinen Druck gegeben, Content speziell auf den IE zuzuschneiden. Und schließlich würden die Lizenzabkommen mit den Computerherstellern diesen nicht auf ungesetzliche Weise die Möglichkeit nehmen, den Desktop-Bildschirm von Windows zu verändern, den die Benutzer sehen, wenn sie zum ersten Mal ihren Computer booten. Microsoft gewähre den Computerherstellern dabei große Freiheit, soviele Icons von weiteren Programmen und Browsern hinzuzufügen, wie sie wollen. Man sei auch weiterhin bereit, mit den Computerherstellern zusammenzuarbeiten, wenn sie die Startsequenz von Windows verändern wollen, solange man sicherstellen könne, daß dadurch die Leistung von Windows 98 nicht beeinträchtigt werde.

In einer Gegenklage beschuldigt Microsoft zusätzlich die Staatsanwälte der 20 Bundesstaaten, mit der geforderten Entkopplung von Betriebssystem und Browser das Recht des Unternehmens auf geistiges Eigentum zu verletzen. Die Eigner des Copyrights haben nach dem Copyright-Gesetz das Recht, ihre Produkte in unveränderter Form an Dritte lizenzieren zu können. Die Staatsanwälte versuchen nach Microsoft, die Gesetze ihrer Bundesstaaten gegen das Recht auf geistiges Eigentum durchzusetzen und das Unternehmen dazu zu zwingen, "veränderte oder abgespeckte Versionen von Windows 95 und Windows 98 zu vertreiben." Damit hätten sie sich angemaßt, die "wesentlichen Bestandteile von Werken, die durch das Copyright-Gesetz geschützt sind, zu regulieren und vorzuschreiben."

Zu Microsoft siehe auch die aktuelle Kolumne von Douglas Rushkoff: Was haben Windows 98 und der Film "X Files" gemeinsam? (fr)