Microsoft will Zugriff der US-Regierung auf EU-Rechenzentrum verhindern

Die US-Regierung verlangt von Microsoft die Herausgabe von Nutzerdaten, die in einem Rechenzentrum in Irland liegen. Der US-Konzern will das nicht akzeptieren und wehrt sich juristisch dagegen, auch um das Vertrauen der Nutzer zu behalten.

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Kann Microsoft die Daten im Ausland schützen?

(Bild: dpa, Britta Pedersen)

Microsoft wehrt sich gegen eine offizielle Anordnung in den USA, E-Mail-Daten herauszugeben, die im Rechenzentrum des US-Konzerns in Irland gespeichert sind. Das berichtet die Washington Post unter Berufung auf Gerichtsdokumente. Demnach geht es der US-Regierung in dem Ende 2013 eingeleiteten Verfahren um Nutzerdaten in Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Drogenschmuggel. Der Fall werfe auch Fragen von großer wirtschaftlicher und diplomatischer Bedeutung auf, speichern US-Unternehmen doch mehr und mehr Daten nicht mehr auf US-Boden. Wenn die US-Regierung darauf zugreifen dürfte, könnte das dem Image der US-Firmen im Ausland massiv schaden.

Ein zentraler Punkt in der Auseinandersetzung ist die Frage, ob die Aufforderung der US-Regierung eher einem Durchsuchungsbefehl ("warrant") oder dem Zwang zur Herausgabe von Dokumenten ("subpoena") gleicht. In einer ersten Entscheidung gegen Microsoft habe der zuständige Richter geurteilt, es handle sich um eine Mischung aus beiden. Zum Teil gleiche es eher dem Zwang zur Herausgabe von Dokumenten – dem das Unternehmen Folge leisten muss – und zum Teil eine Durchsuchung. Die finde aber dann sowieso erst auf dem Boden der USA statt und sei damit rechtlich in Ordnung. Gegen diese Auffassung wehrt sich Microsoft nun, um nicht das Vertrauen seiner Nutzer in aller Welt zu verlieren. Der Konzern hatte erst vor wenigen Monaten angekündigt, Kundendaten durch die Speicherung außerhalb der USA vor der Überwachung schützen zu wollen.

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Microsoft argumentiert jedoch, dass sich die US-Regierung bei Daten, die im Ausland gespeichert werden, an die Verträge mit diesen Staaten halten solle. In diesem Fall gelte dann etwa das irische Datenschutzrecht, laut dem ein irischer Richter der Herausgabe zustimmen müsste. Außerdem habe der US-Kongress keine Durchsuchungsbefehle genehmigt, die außerhalb der USA gelten. Nun fordere die Regierung aber von Microsoft, "von Haus zu Haus und von Staat zu Staat zu gehen", um die gesuchten Informationen zu finden. Weiter könne ein Durchsuchungsbefehl im 21. Jahrhundert gar nicht gefasst werden, habe Brad Smith von Microsoft vergangene Woche erklärt.

Die US-Regierung dagegen argumentiert, dass der Ort, an dem die Daten liegen, unter dem geltenden Gesetz (dem Electronic Communications Privacy Act von 1986) irrelevant sei. Das Unternehmen sei Adressat des Durchsuchungsbefehls. Wenn es dabei Beschränkungen geben würde, könne das absurde Konsequenzen haben. Ein Krimineller etwa könne über seinen Aufenthaltsort lügen und Microsoft so dazu bringen, seine Daten außerhalb der USA und der Reichweite von deren Strafverfolgern zu speichern. (mho)