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Microsoft will sich automatische ZuschauerzÀhlung patentieren lassen

Andreas Wilkens

Entwickler von Microsoft haben sich ein Verfahren ausgedacht, das feststellen kann, wie viele Nutzer gerade einen Film schauen oder ein Spiel spielen.

Microsoft will sich ein Verfahren patentieren lassen, bei dem anhand einer Kamera oder eines anderen AufnahmegerĂ€ts beziehungsweise Sensors automatisch festgestellt werden kann, wie viele Zuschauer sich gerade einen Film oder andere audiovisuelle Inhalte anschauen oder ein Spiel spielen. Der Antrag ging im April 2011 beim US-amerikanischen Patentamt ein und wurde Anfang November veröffentlicht [1]. Als Erfinder aufgefĂŒhrt werden dort der Kinect-Entwickler Alex Kipman sowie Andrew Fuller und Kathryn Stone Perez aus der Xbox-Hardwareentwicklung.

Die Microsoft-Techniker haben sich fĂŒr die Technik "Content Distribution Regulation by viewing User" einen "Consumer Detector" ausgedacht. DafĂŒr wird beispielsweise auf dem Display eines Fernsehers eine Kamera angebracht, anhand deren Aufnahmen die GrĂ¶ĂŸe des Publikums festgestellt wird. Der "License Manager" sorgt dafĂŒr, dass die in den Leihbedingungen festgehaltene Zahl an Zuschauern nicht ĂŒberschritten wird. Sind die Bedingungen nicht erfĂŒllt, kann der Film oder ein anderer audiovisueller Inhalt nicht angeschaut werden. Möglich ist auch, dass der Anbieter eine LeihgebĂŒhr je Zuschauer oder auch Spieler erhebt.

Abbildung aus dem Microsoft-Patentantrag.

Microsoft beschreibt, dass es unter Unternehmen, die audiovisuelle Inhalte befristet anbieten, einen Bedarf fĂŒr eine solche Technik gibt, zumal der Trend von physischen DatentrĂ€gern zu digitalen Inhalten weiter anhĂ€lt. Bisher sei beispielsweise die Ausleihzeit befristet. Die Technik wĂŒrde es ermöglichen, festzustellen wie oft und von wie vielen Zuschauern der jeweilige Inhalt konsumiert wird. DafĂŒr könnte auch Infrarot-Technik eingesetzt werden. Die Inhalte selbst könnten als Download vorliegen oder gestreamt werden, der "Consumer Detector" und "License Manager" beim Nutzer vor Ort oder auch auf Seiten des Inhalte-Anbieters vorliegen. (anw [2])


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https://www.heise.de/-1744939

Links in diesem Artikel:

  1. http://appft.uspto.gov/netacgi/nph-Parser?Sect1=PTO1&Sect2=HITOFF&d=PG01&p=1&u=%2Fnetahtml%2FPTO%2Fsrchnum.html&r=1&f=G&l=50&s1=%2220120278904%22.PGNR.&OS=DN/20120278904&RS=DN/20120278904
  2. mailto:anw@heise.de