Multimedia-Gesetz: Keine schrankenlose Freiheit

Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie, Jürgen Rüttgers, hat am 11.

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Von
  • Frank Möcke

Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie, Jürgen Rüttgers, hat am 11. November den Entwurf eines Bundesgesetzes "zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste" vorgelegt. Darin subsumiert er unter dem Begriff "Teledienste" in der Hauptsache Angebote der Individualkommunikation (zum Beispiel Telebanking), weitgehend meinungsfreie Informations- und Kommunikationsdienste (etwa die Übermittlung von Wetter- und Börsendaten), interaktive Warenbestellsysteme und die allgemeine Internetnutzung. Wesentliche Punkte des Entwurfs besagen, daß

- Teledienste im Rahmen der Gesetze zulassungs- und anmeldefrei sind (Artikel 1, §4),

- ein Diensteanbieter für fremde Inhalte insofern verantwortlich ist, als er das technische Mögliche und Zumutbare tun muß, um den Zugang zu beanstandeten Informationen gegebenenfalls zu verhindern (Artikel 1 §5,2).

Aus der Formulierung des Gesetzesentwurfs schließen Juristen, daß dem Diensteanbieter keine besondere Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Überwachung obliegt - er muß also nicht alle zwei, drei Tage das unter seiner Flagge segelnde Angebot durchsehen. Erhält er jedoch eine Mitteilung, zum Beispiel per Anruf oder Email, die ihn auf strafbare Inhalte aufmerksam macht, ist er zum Handeln verpflichtet. Gewerbsmäßige Diensteanbieter haben darüber hinaus in der Regel einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen oder eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle zu Rate zu ziehen (Artikel 6,5).

Umfangreiche Bestimmungen zur Lizenzerteilung und Zertifizierung bezüglich der digitalen Signatur enthält Artikel 3. Wer Nachrichten verschlüsselt, wird demnach weiterhin keine gesetzlichen Sanktionen zu fürchten haben.

Dem Vernehmen nach wird das Bundeskabinett noch in diesem Jahr den Gesetzesentwurf auf den Weg bringen. (fm)