Musik saugen ganz legal: c't vergleicht 17 Download-Portale

In Deutschland versuchen sich einige Anbieter bisher ohne großen Erfolg im Online-Vertrieb von Musik. Zur CeBIT nimmt mit Phonoline erstmals ein branchenübergreifender Dienst den Betrieb auf.

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In den USA brummt der Markt: Musikaufnahmen werden millionenfach über das Internet verkauft. In Deutschland versuchen sich einige Anbieter bisher ohne großen Erfolg im Online-Vertrieb von Musik. Zur CeBIT nimmt mit Phonoline erstmals ein branchenübergreifender Dienst den Betrieb auf, berichtet das Computermagazin c't in der aktuellen Ausgabe 6/04.

Was in den USA bereits für neue Geldquellen der Musikindustrie sorgt, steckt in Deutschland noch in den Kinderschuhen. Apple gilt mit seinem iTunes Music Store als Pionier der erfolgreichen Musikportale. Andere wie Napster, MusicMatch und MusicNow konnten auf der Welle mitschwimmen und wollen ihre Dienste bald auch in Europa anbieten. Doch in Europa erschwert das Geflecht aus nationalen Lizenz-Nehmern das Geschäft. Auch stößt die in den USA als Zahlungsmittel alltägliche Kreditkarte in Europa auf weitaus weniger Verbreitung und Akzeptanz.

In Deutschland bestimmen derzeit zwei Musikanbieter im Internet den noch kleinen Markt: Der britische Betreiber OD2, der mit Karstadt, Tiscali, Mediamarkt und MTV kooperiert, und Musicload, das Bild.T-Online, RTL und WOM mit seinem System versorgt. Der legale Musik-Download dürfte auch in Deutschland bald größere Erfolge feiern, allerdings hakt es derzeit noch an komplizierten Bezahlvorgängen.

Ein Titel kostet im Schnitt etwa einen Euro. Der spanische Anbieter Weblisten sowie Allofmp3 und ClubMP3search aus Russland bieten die Musik weitaus günstiger an. Diesen Portalen spricht die Musikindustrie zwar die Legalität ab. Sie konnte jedoch noch nichts gegen sie ausrichten.

Als störend könnten viele Nutzer das Digital Rights Management (DRM) empfinden, mit dem die meisten Anbieter illegale Kopien der Musikdateien verhindern wollen. Die Folge ist ein kompliziertes Prozedere, ob und wie oft man die Musikdateien für den privaten Gebrauch kopieren kann und darf. Eine Kopie auf einen tragbaren MP3-Player ist oftmals nur mit bestimmten Geräten möglich, nicht immer lassen sich die Songs auf CD-ROM brennen.

Dieser Beitrag enthielt im Original einen Link auf die russische Musik-Downloadplattform AllofMP3. Die Musikindustrie hatte gegen AllofMP3 eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht München I erwirkt, im dem AllofMP3 untersagt wird, nach deutschem Urheberrecht geschützte Aufnahmen im Web zum Download bereitzustellen. Aufgrund der Entscheidung des OLG München in dem Verfahren der Musikindustrie gegen Heise sieht der Verlag derzeit juristisch keine Möglichkeit, den Link weiter anzubieten. Der Heise Zeitschriften Verlag bedauert diese erhebliche Einschränkung der Pressefreiheit. (se)