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NSU-2.0-AffÀre: Hessens Polizei kontrolliert Datenabfragen mit Venenscanner

Stefan Krempl
NSU-2.0-AffÀre: Hessens Polizei kontrolliert Datenabfragen mit Venenscanner

(Bild: mahc/Shutterstock.com)

Unberechtigte Zugriffe auf Polizeidatenbanken will das hessische Innenministerium mit der Biometrietechnik verhindern, die aber schon als gehackt gilt.

Im Kampf gegen missbrĂ€uchliche Datenabfragen ĂŒber IT-Systeme der Polizei, die vor allem im Zuge von NSU-2.0-Drohschreiben an bekannte Persönlichkeiten in den Fokus der Öffentlichkeit gerieten, setzt das hessische Innenministerium nun auf Venenscanner. Die Polizei des Bundeslandes testet dazu den Einsatz der biometrischen Erkennungstechnik mit fĂŒnf GerĂ€ten auf der Station in RĂŒsselsheim, erklĂ€rten der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) und der neue LandespolizeiprĂ€sident Roland Ullmann am Donnerstag bei der Eröffnung eines "Innovation Hub 110" in Frankfurt.

Das einschlĂ€gige Pilotprojekt lĂ€uft zunĂ€chst bis Ende des Jahres im Echtbetrieb und soll dann voraussichtlich erweitert werden. Beuth hatte vorigen Monat einen Maßnahmenkatalog vorgestellt, um die sensiblen Polizeidatenbanken besser abzudichten und Zugriffe darauf etwa stĂ€rker zu protokollieren. Damals hatte es zunĂ€chst geheißen, dass mittel- bis langfristig eine Zwei-Faktor-Authentifizierung biometrisch per Fingerabdruck [1] oder einem "Token-Code auf dem persönlichen Smartphone" eingefĂŒhrt werden sollte.

"Wir nehmen die in den vergangenen Monaten aufgekommenen VorwĂŒrfe gegenĂŒber der Polizei sehr ernst", betonte Ullmann jetzt [2]. Eine hohe VerfĂŒgbarkeit von Daten bedeute auch ein hohes Maß an Verantwortung. "Die ÜberprĂŒfung der IdentitĂ€t mittels biometrischer Methode mit dem Handvenenscanner gilt bereits als sehr sicher", meinte der Polizeichef. Die wie eine Computermaus gestalteten GerĂ€te ermöglichten es Nutzern, den Anmeldevorgang am Rechner per Handauflegen in Sekundenbruchteilen vorzunehmen oder die Bildschirmsperre wieder aufzuheben.

ZusĂ€tzlich mĂŒssten Beamte ihre individuelle Kennung in das "Polizeiliche Auskunftssystem" (Polas) eingeben, erlĂ€uterte Ullmann. Dass ein Arbeitsplatz von mehreren Ermittlern gleichzeitig genutzt werden kann, soll so deutlich erschwert werden.

Hersteller vermarkten Venenscanner als Hochsicherheitstechnik. Dem Chaos Computer Club (CCC) gelang es aber bereits, die Erkennungsverfahren solcher GerĂ€te mit vergleichsweise einfachen Mitteln wie Wachs und gĂ€ngigen Kameras [3] zu ĂŒberwinden.

Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) wollte prĂŒfen lassen [4], "ob der Zugriff auf Polizeidatenbanken mit biometrischen Merkmalen besseren Schutz ermöglicht". Ein Sprecher der Polizei Berlin, die sich gerade wegen mutmaßlicher rechtswidriger Abfragen und daraufhin erfolgten rechtsextremen Todesdrohungen eine RĂŒge der Landesdatenschutzbeauftragten [5] Maja Smoltczyk einfing, konstatierte gegenĂŒber heise online: Eine biometrische Authentifizierung existiere beim dortigen Stammsystem Poliks nicht "und ist derzeit auch nicht vorgesehen". Die tĂ€gliche Polizeiarbeit sei so vielfĂ€ltig, dass "nur schwer sinnvolle Kriterien festgelegt werden können, die eine Abfrage als missbrĂ€uchlich definieren". Behördliche Datenschutzbeauftragte fĂŒhrten aber regelmĂ€ĂŸig verdachtsunabhĂ€ngige Kontrollen durch.

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(tiw [7])


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  1. https://www.heise.de/news/Hessen-Polizeidatenbanken-sollen-nach-NSU-2-0-Affaere-abgedichtet-werden-4847184.html
  2. https://innen.hessen.de/presse/pressemitteilung/innenminister-eroeffnet-innovation-hub-110-der-hessischen-polizei-frankfurt
  3. https://www.heise.de/news/35C3-Mit-Venenbild-auf-Handattrappe-Geld-abheben-oder-beim-BND-einbrechen-4259637.html
  4. https://www.heise.de/news/NSU-2-0-Co-Hunderte-Verfahren-wegen-Missbrauch-von-Polizeisystemen-4855948.html
  5. https://www.heise.de/news/Datenschuetzerin-Polizei-verweigert-Aufklaerung-bei-Abfragen-und-rechter-Drohung-4870313.html
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