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NachzĂŒgler

| Christiane Schulzki-Haddouti

Deutschland setzt EU-Richtlinien chronisch zu spĂ€t um. Grund dafĂŒr ist unter anderem eine völlig veraltete Datenbanksoftware, mit der die Bundesregierung die Umsetzung koordiniert.

Wenn es um die rechtzeitige Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht geht, ist Deutschland gemeinsam mit Luxemburg, Griechenland und Italien europĂ€isches Schlusslicht; FristĂŒberschreitungen sind hierzulande die Regel. In den letzten fĂŒnf Jahren musste die EuropĂ€ische Kommission in 305 von insgesamt 531 FĂ€llen Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten und die Tendenz ist negativ: 2003 konnte die Bundesregierung 86 Prozent der Richtlinien nicht termingerecht umsetzen. Eine derart schleppende Umsetzung fĂŒge der Wirtschaft und den BĂŒrgern „enormen Schaden“ zu, die nicht in vollem Umfang vom Binnenmarkt profitieren könnten, wetterte die Kommission.

FristĂŒberschreitungen sind in Deutschland die Regel: Mehr als die HĂ€lfte der EU-Richtlinien werden zu spĂ€t umgesetzt, Tendenz steigend.

Der Bundesrechnungshof untersuchte Anfang 2004 die Ursachen der schleppenden Umsetzung. Eine interne PrĂŒfmitteilung an das Bundeswirtschafts- und Arbeitsministerium (BMWA), die c't vorliegt, nennt neben Managementfehlern und Personalmangel die „fehlerhafte und unvollstĂ€ndige Datenerfassung“ durch das Bundeswirtschaftsministerium, die eine effiziente Koordinierung der Richtlinienumsetzung erschwere.

Die Umsetzung der EU-Richtlinien liegt in den HĂ€nden von zwei Ministerien: Das Bundesfinanzministerium (BMF) erfasst die Richtlinienvorhaben und leitet sie an die zustĂ€ndigen Ressorts und den Bundestag weiter. WĂ€hrend der Umsetzung ist das BMWA fĂŒr die Koordinierung zustĂ€ndig. Es meldet auch den Fortschritt der Umsetzung an die EuropĂ€ische Kommission und unterrichtet den Bundestag ĂŒber Vertragsverletzungsverfahren. Sobald aber Klage vor dem EuropĂ€ischen Gerichtshof erhoben wird, ist wieder das BMF zustĂ€ndig - denn die Verfahren kosten Geld.

Obwohl diese dezentrale Koordinierung höchst anspruchsvoll ist, verwendet Wolfgang Clements Wirtschaftsministerium dafĂŒr eine veraltete Datenbank aus den frĂŒhen 80er Jahren, die vor den Augen der RechnungsprĂŒfer nur wenig Gnade findet: „Die derzeit verwendete Datenbank ist nach unserer Auffassung nicht geeignet, die Koordinierungsaufgaben der Ressorts bei der fristgerechten Umsetzung von Richtlinien wirksam zu unterstĂŒtzen“, heißt es in der PrĂŒfungsmitteilung des Bundesrechnungshofs.

Die MĂ€ngelliste ist lang: Ein Pflichtenheft zu der auf dem Progress-Format basierenden Datenbank existiert nicht. Relevante Daten wie etwa die UmsetzungsplĂ€ne der federfĂŒhrenden Fachressorts werden nicht erfasst. Die Ressorts können fehlerhafte Eingaben nicht verifizieren, denn auf die Daten hat ausschließlich das BMWA Zugriff. In einer Stichprobe stellte der Bundesrechnungshof fest, dass bei drei von sechzehn Richtlinien von Anfang an gar kein Handlungsbedarf bestanden hatte, da deutsches Recht ihnen bereits entsprach. Bereits 2002 sollte die Entwicklung einer neuen Datenbank auf Access-Basis abgeschlossen sein. Doch als sich der Bundesrechnungshof mit der Sache beschĂ€ftigte, war die alte Datenbank noch immer im Einsatz.

Zur Koordinierung von Vertragsverletzungsverfahren setzt Eichels Finanzministerium ein Datenbanksystem ein, das auf dem System des BMWA beruht. Aufgrund der KomplexitĂ€t und der mangelnden KompatibilitĂ€t mit der ĂŒbrigen verwendeten Software werde das System den Anforderungen nicht gerecht, zitiert der Bundesrechnungshof einen Ministeriums-Mitarbeiter. Ohne das IT-Referat einzubeziehen, habe sich daher bereits ein Mitarbeiter selbststĂ€ndig um ein auf MS-Outlook basierendes Aufgabenplanungssystem gekĂŒmmert.

Der Bundesrechnungshof fordert fĂŒr eine effektive Überwachung der Umsetzungsfristen den Einsatz eines zentralen Datenverarbeitungssystems, in dem sĂ€mtliche relevante Daten so zu verarbeiten sind, dass eine Fristkontrolle sowie die Einleitung von Maßnahmen zur Vermeidung von FristĂŒberschreitungen möglich werden. Auch sollen nicht nur die koordinierende Stelle, sondern auch die fĂŒr die Umsetzung zustĂ€ndigen Ressorts auf die Daten zugreifen dĂŒrfen. Nur so könnten die eingegebenen Daten verifiziert und berichtigt werden.

Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement lÀsst die Umsetzung von EU-Richtlinien mit Jahrzehnte alter Software koordinieren.

Die Investition in eine ordentliche Koordinierungssoftware hĂ€tte sich schon lĂ€ngst gelohnt, denn BĂŒrger und Wirtschaftsunternehmen haben bereits Schadensersatzforderungen gegen den Bund geltend gemacht: So erstritten 82 KlĂ€ger eine EntschĂ€digung von insgesamt 1,4 Millionen Euro aus der nicht fristgerechten Umsetzung der Richtlinie zur Einlagensicherung der Banken. Weitere 4000 BĂŒrger konnten AnsprĂŒche von rund sechs Millionen Euro geltend machen. Sie hatten den Bund erfolgreich wegen der verspĂ€tetet eingefĂŒhrten Pauschalreise-Richtlinie vor Gericht zitiert.

Zwangsgelder an BrĂŒssel musste Deutschland zwar noch nicht zahlen, das dĂŒrfte sich aber mit den verschĂ€rften Regeln der neuen EU-Verfassung Ă€ndern: Wird die Umsetzungspraxis nicht radikal reformiert, rechnet das Bundesfinanzministerium jĂ€hrlich mit Bußgeldbescheiden ĂŒber 100 Millionen Euro - die Höhe des Zwangsgeld kann bis zu 792 000 Euro pro Tag betragen. (ad [1]) (ad [2])


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