National Security Letter: US-Berufungsgericht bestätigt Geheimhaltungspflicht

In den Vereinigten Staaten hat der Dauerstreit um die sogenannten National Security Letter eine neue Wendung genommen. Nachdem die damit verbundene Geheimhaltungspflicht durchgefallen war, hat ein Gericht sie nach kleineren Änderungen nun bestätigt.

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US-Berufungsgericht bestätigt Geheimhaltungspflicht der National Security Letter

(Bild: SparkFun Electronics, CC BY 2.0)

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In den USA hat ein Berufungsgericht bestätigt, dass Provider Kunden nicht mitteilen dürfen, wenn diese mithilfe eines sogenannte National Security Letters (NSA) vom FBI überwacht werden. Das bedeutet einen wichtigen juristischen Sieg für die Verteidiger des umstrittenen Instruments, berichtet Ars Technica. Wie das Portal schreibt, bedeutet das nun erfolgte Urteil eine Niederlage für die US-Bürgerrechtsorganisation EFF (Electronic Frontier Foundation), die 2013 erreicht hatte, dass ein Gericht die National Security Letter für verfassungswidrig erklärt hatte. Danach seien die Regeln vom Parlament und dem US-Justizministerium leicht geändert worden und damit dürfen die Provider nun wieder verpflichtet werden, die Überwachungsverfügungen gegenüber den Betroffenen geheimzuhalten.

Mit einem National Security Letter kann die US-Bundespolizei ohne richterliche Zustimmung bei Unternehmen die Herausgabe von Nutzerdaten verlangen. Die müssen das unter Strafandrohung geheim halten und konnten sich lange nur begrenzt juristisch dagegen wehren, den Betroffenen bleibt das verwehrt, da sie davon gar nicht erfahren. Erst im Zuge der Snowden-Enthüllungen wurde dieses Instrument einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Viel diskutiert wurde der Fall des US-Mailproviders Lavabit, dessen Gründer mit niemandem über den gegen ihn verhängten NSL reden durfte. In einigen Fälle konnten Unternehmen inzwischen zumindest im Nachhinein öffentlich machen, dass sie solche Verfügungen mit Maulkorb erhalten haben.

Durch Änderungen an den NSL muss das FBI nun nach drei Jahren und zum Abschluss der Ermittlungen prüfen, ob der Maulkorb weiterhin nötig ist. Gegebenenfalls muss der dann aufgehoben werden, erläutert Ars Technica. Dank dieser Änderungen werde das Recht auf Meinungsfreiheit – mit dem Provider argumentiert hatten, um Details zu den Verfügungen nennen zu dürfen – nicht mehr unzulässig eingeschränkt, entschied nun das Berufungsgericht des 9. US-Bundesbezirks. Die nun unterlegene Electronic Frontier Foundation prüft dem Bericht zufolge nun, ob sie das Urteil anfechten will. (mho)