Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Die große Zensur durchs NetzDG blieb bislang aus

Hassinhalte sollten schnell und zahlreich aus dem Netz verschwinden – NetzDG sei Dank. Tatsächlich entfernten Facebook, Twitter und YouTube nur wenige Inhalte.

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NetzDG-Berichte: Die große Zensur blieb bislang aus
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Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (kurz NetzDG) sollte dafür sorgen, dass Hassinhalte schnell und großflächig aus dem Internet verschwinden. Doch nun zeigen die frisch veröffentlichten Transparenzberichte von Facebook, Twitter und YouTube, dass verhältnismäßig wenige Inhalte gelöscht wurden – den Großteil der Beschwerden haben die Plattformen abgelehnt. Das NetzDG war vor einem Jahr trotz Kritik in Kraft getreten.

Das Gesetz verpflichtet die Konzerne, ihre Zahlen offen zu legen. Twitter etwa erhielt laut eigenen Angaben zwischen 1. Juli und 31. Dezember 2018 insgesamt 256.462 Beschwerden; 20.140 stammten von Beschwerdestellen, der Rest von einzelnen Nutzern. Doch in nur 8 Prozent der Fälle löschte Twitter daraufhin Inhalte, ergriff also Maßnahmen bei 23.165 Beschwerden. YouTube erhielt insgesamt 250.957 Beschwerden (davon 83.390 von Beschwerdestellen) und entfernte/blockierte mehr als ein Fünftel davon (was 54.644 Inhalten entspricht). Bei Facebook gingen 500 NetzDG-Beschwerden zu 1048 Inhalten ein, was an dem komplizierten Meldeverfahren liegen dürfte. Oft ging es dabei um Beleidigungen oder üble Nachrede. Facebook löschte 369 Inhalte (35 Prozent).

Das NetzDG schreibt vor, dass die Plattformen klar strafbare Inhalte 24 Stunden nach einem Hinweis darauf löschen müssen; in weniger eindeutigen Fällen haben sie eine Woche Zeit. Wer dieser Forderung wiederholt und systematisch nicht nachkommt, dem drohen Strafen in Millionenhöhe.

Das NetzDG hatte immer wieder für Kritik gesorgt: Gegner argumentieren, dass es die Betreiber dazu verleite, aus Angst vor Bußgeld grenzwertige Inhalte vorschnell zu sperren. Das könne zu Zensur führen, so die Befürchtung. In den Anfangstagen war etwa ein Satire-Tweet der Zeitschrift Titanic gelöscht worden. (Dabei darf Satire doch bekanntlich alles.)

Die Gefahr einer Zensur sieht die rechts- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, nicht. Die aktuellen Zahlen zeigten, dass von Zensur und "Overblocking" keine Rede sein könne. "Nach wie vor löschen die Plattformen in einen maßvollen Rahmen und berufen sich dabei weitüberwiegend auf Verstöße gegen die eigenen Community-Standards", analysiert Winkelmeier-Becker.

Grünen-Politikerin Renate Künast forderte, die "groben Fehler" bei der Schaffung des Gesetzes zu beseitigen. "Wir brauchen eine wirksame Gesamtstrategie gegen die Verrohung des Diskurses und Einschüchterung engagierter Menschen im Netz", sagte Künast.

Wenn die Netzwerke nicht schnell genug reagieren, können sich die Anwender beim Bundesamt für Justiz beschweren. Dort ist die erwartete Beschwerdewelle allerdings ausgeblieben: Im gesamten vergangenen Jahr sind über das Online-Formular laut Medienberichten lediglich 714 Anzeigen eingegangen. Die Prognosen lagen ursprünglich bei 25.000 Fällen im Jahr.
(dbe)