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Neue Jahresstatistik zum Großen Lauschangriff

Stefan Krempl

Strafverfolger der Bundesländer haben 2009 in acht Ermittlungsverfahren zum Mittel der "akustischen Wohnraumüberwachung" gegriffen.

Strafverfolger haben 2009 in sieben Bundesländern in acht Ermittlungsverfahren insgesamt neun "akustische Wohnraumüberwachungen" durchgeführt. Dies meldet [1] Die Welt unter Hinweis auf den Jahresbericht zum Großen Lauschangriff von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und seiner Kollegin im Justizressort, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), den das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch angenommen hat. 2008 hatten Ermittler laut der offiziellen Jahresstatistik [2] in sieben Verfahren eine Verwanzung von Wohnräumen durchgeführt.

Die Zahl der Genehmigungen für einen Großen Lauschangriff liegt seit mehreren Jahren auf vergleichsweise niedrigem Niveau. 2005 ordneten Richter in sieben Verfahren eine akustische Wohnraumüberwachung an, 2006 in drei, 2007 in zehn Ermittlungsfällen. Davor lag die Zahl der genehmigten Wanzeneinsätze jeweils bei rund 30 pro Jahr. Den Rückgang hat hauptsächlich das Urteil [3] des Bundesverfassungsgerichts zur Eingrenzung des Großen Lauschangriffs vom März 2004 sowie dessen gesetzliche Umsetzung [4] im Jahr darauf bewirkt.

Zu den Beschwerdeführern zählte damals Leutheusser-Schnarrenberger, die zuvor Anfang 1996 aus Protest gegen den Beschluss des Gesetzes zur akustischen Wohnraumüberwachung durch die damalige schwarz-gelbe Koalition ihre erste Amtszeit als Bundesjustizministerin vorzeitig beendet hatte. Der Rücktritt wäre angesichts der Zahlen der vergangenen Jahre aber gar nicht nötig gewesen, meinte nun der Vize der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings. Die Wohnung sei als privatester Bereich des Bürgers sehr gut geschützt. Polizei und Staatsanwaltschaften gingen mit ihren Befugnissen verantwortungsvoll um, was auch für ein anderes umstrittenes Fahndungsinstrument gelte. So habe das Bundeskriminalamt bislang nach wie vor [5] keine heimliche Online-Durchsuchung durchgeführt, obwohl die prinzipielle gesetzliche Möglichkeit dazu seit Anfang 2009 bestehe [6]. (anw [7])


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https://www.heise.de/-1083733

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.welt.de/politik/deutschland/article9781195/Grosser-Lauschangriff-2009-gab-es-ganze-neun-Faelle.html
[2] https://www.heise.de/news/Bundesregierung-erstattet-Bericht-zum-grossen-Lauschangriff-807628.html
[3] https://www.heise.de/hintergrund/Lauschangriff-vermasselt-Teilsieg-fuer-die-Buergerrechte-302084.html
[4] https://www.heise.de/news/Bundestag-verabschiedet-Neufassung-des-Grossen-Lauschangriffs-160412.html
[5] https://www.heise.de/news/BKA-nahm-bislang-keine-Online-Durchsuchung-vor-1006267.html
[6] https://www.heise.de/news/Bundespraesident-Keine-durchgreifenden-Bedenken-beim-BKA-Gesetz-192697.html
[7] mailto:anw@heise.de