Neuer Reisepass in der Diskussion

Datenschützer kritisieren die unsichere Übermittlung der sensiblen Daten an die Bundesdruckerei und äußern Bedenken zu den Fingerabdruck-Lesegeräten, die in den Meldeämtern verwendet werden.

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Von
  • Detlef Borchers

Der elektronische Reisepass der zweiten Generation, in dem auch Fingerabdrücke gespeichert werden, ist in die Diskussion geraten. Datenschützer kritisieren die unsichere Übermittlung der sensiblen Daten an die Bundesdruckerei und äußern Bedenken zu den Fingerabdruck-Lesegeräten, die in den Meldeämtern verwendet werden. Sie sollen nicht in der Lage sein, die Fingerabdrücke kontrollieren zu können.

Nach einem Bericht der tageszeitung sind Datenschützer in verschiedenen Bundesländern auf Sicherheitsmängel bei der Ausstellung des elektronischen Reisepasses gestoßen. So sollen vorgegebene Sicherheitsstandards bei der Übertragung der Fingerabdruck- und Bilddaten zur Bundesdruckerei nicht eingehalten werden. Vom Bundesinnenministerium wird die Darstellung der Datenschützer nicht bestritten, jedoch darauf verwiesen, dass die Daten verschlüsselt und damit sicher übertragen werden.

Auf einen anderen Aspekt macht Harald Strauch, der thüringische Datenschützer aufmerksam. Gegenüber der Thüringer Allgemeinen wies Strauch darauf hin, dass die in den Meldeämtern und Passbehörden eingesetzten Lesegeräte nicht dafür geeignet sein sollen, die auf dem Chip im Reisepass gespeicherten Daten zu lesen und mit den Abdrucken des Passinhabers zu vergleichen. So hätten die Bürger keine Möglichkeit, ihre eigenen Fingerabdrücke zu kontrollieren.

Auch diese Darstellung wird nach Presseberichten vom Bundesinnenministerium dementiert. Dort verwies man darauf, dass zumindest in den Passbehörden aller Landeshauptstädte insgesamt 200 Lesegeräte stehen, die die Fingerabdrücke auslesen können. Diese Geräte sollen auch von Einwohnern anderer Städte benutzt werden können. Technisch sind diese Fingerabdruck- und Pass-Lesegeräte so angeschlossen, dass sie Authentifizierungszertifikate austauschen und prüfen können. Nur dann ist das Auslesen und Vergleichen der Fingerabdrucke über die so genannte Extended Access Control möglich.

Zum ePass, dem neuen elektronischen Personalausweis und den Auseinandersetzungen um Ausweise mit digitalisierten biometrischen Merkmalen siehe den Online-Artikel in c't – Hintergrund:

(Detlef Borchers) / (jk)