Nordrhein-Westfalen will Esser kein Schmerzensgeld zahlen

Das Land Nordrhein-Westfalen wehrt sich gerichtlich gegen die Zahlung von Schmerzensgeld an den ehemaligen Mannesmann-Chef Klaus Esser.

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  • dpa

Das Land Nordrhein-Westfalen wehrt sich gerichtlich gegen die Zahlung von Schmerzensgeld an den ehemaligen Mannesmann-Chef Klaus Esser. "Wir haben gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Düsseldorf Berufung eingelegt", sagte Heiko Manteuffel von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf heute auf Anfrage. Das Land war Ende April zur Zahlung von 10.000 Euro verurteilt worden, da Esser durch Presseauskünfte der Behörden in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt worden war.

Die Kammer hatte beanstandet, dass Journalisten noch vor Esser über die geplante Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den ehemaligen Konzernchef informiert worden waren. Im Zusammenhang mit der Übernahme von Mannesmann durch die britische Vodafone hat die Staatsanwaltschaft gegen Esser und weitere Beschuldigte inzwischen wegen Verdachts der schweren Untreue Anklage erhoben. Bei der rund 188 Milliarden Euro schweren Übernahme vor mehr als drei Jahren hatte Esser rund 30 Millionen Euro erhalten.

Ob und wann das Hauptverfahren eröffnet wird, ist noch unklar. "Die Frist zur Stellungnahme der Verteidigung auf die Anklageschrift ist auf den 15. Juli verlängert worden", sagte Ullrich Thole, Sprecher des Düsseldorfer Landgerichts am Freitag. Erst anschließend prüft die zuständige Wirtschafts-Strafkammer die Zulassung der Anklage. Und dies kann laut Thole mehrere Wochen dauern. (dpa) / (anw)