Online-Durchsuchung: SPD-Innenexperte will Klärung

Der SPD-Innenexperte Sebastian Edathy mahnt bei der von Innenminister Schäuble geplanten Regelung zur Online-Durchsuchung noch Klärungsbedarf an und die FDP-Bundestagsfraktion will eine Expertenanhörung dazu beantragen.

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  • dpa

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), sieht nach dem Karlsruher Urteil zu Online- Durchsuchungen noch Klärungsbedarf. "Es sind bei Abgeordneten noch weitgehend Fragen offen, was die technische Seite der Thematik betrifft", sagte Edathy in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa in Berlin. Was die Bundesregierung ins Gesetz schreibe, müsse auch funktionieren. "Ein Auto, was nicht fahren kann, sollte man nicht zulassen." Er betonte: "Ich gehe aber davon aus, dass diese Fragen geklärt werden können." Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will die Regelung bis zum Sommer durch den Bundestag bringen.

Das geltende Recht zur Überwachung von Internet-Telefonanrufen muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus Sicht des SPD- Innenexperten geändert werden. "Es hat einen deutlichen Hinweis gegeben, dass die derzeitige Rechtsgrundlage nicht ausreicht", sagte Edathy. "Das kann man im Rahmen des geltenden Rechts nicht als zulässig betrachten." Der Bundestag müsse sich damit beschäftigen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte nach dem Urteil eine Prüfung angekündigt, ob das Strafprozessrecht geändert werden muss, wenn Internet-Telefonate vor ihrer Verschlüsselung abgehört werden. "Es nützt mir doch mein bestes Grundrecht nichts, wenn ich konkret fürchten muss, dass abends in der U-Bahn eine Bombe hochgehen kann. Da muss man sich Sicherheitsmaßnahmen überlegen", sagte Zypries der Süddeutschen Zeitung. "Die müssen aber die Grundrechte nicht massiv einschränken."

Das Bundesverfassungsgericht hatte hohe rechtliche Hürden für Online-Durchsuchungen gesetzt. Das heimliche Ausspähen der Computer- Festplatte ist nur bei existenziellen Bedrohungslagen und nach Richteranordnung möglich. Mehr Spielraum lässt das Gericht den Sicherheitsbehörden bei der Überwachung von Internet-Telefonaten. Wenn technisch und rechtlich sichergestellt ist, dass ausschließlich laufende Telefonate abgehört werden, gilt dafür das niedrigere Schutzniveau des Fernmeldegeheimnisses.

Edathy hält die verdachtslose Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten im Gegensatz zur Linken und zur FDP im Bundestag nicht für grundgesetzwidrig. Hierbei würden nur die Zeiträume, aber nicht die Inhalte für die Nutzung des Internet festgehalten, sagte der SPD-Politiker.

Die FDP-Bundestagsfraktion will eine Expertenanhörung beantragen. "Wir müssen (...) sehr sorgfältig prüfen, ob die Regierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einhält", sagte FDP-Innenpolitiker Max Stadler der Berliner Zeitung.

In Niedersachsen sorgen Pläne für ein Gesetz zu Online-Durchsuchungen für Streit. "Wir werden nach der Sommerpause Gespräche mit dem Koalitionspartner FDP aufnehmen", sagte Innenminister Uwe Schünemann (CDU) der Financial Times Deutschland. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir eine entsprechende Regelung angesichts der Bedrohungslage nicht in unser Polizeigesetz hineinschreiben." Die FDP-Fraktion geht auf Konfrontationskurs. Die Bedenken seien nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes "eher bestätigt als entkräftet" worden, sagte FDP-Fraktionschef Philipp Rösler der dpa.

Siehe zur aktuellen Entscheidung über die heimliche Online-Durchsuchung von PCs:

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(dpa) / (ad)