Oracle vs. Google: Oberster US-Gerichtshof will Urteil im Java-API-Streit nicht prüfen

Der Empfehlung der US-Regierung folgend, hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten Googles Gesuch abgelehnt. Der Streit über den Einsatz der Java-APIs in Android wird daher an anderer Stelle weiterverhandelt.

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Google-Zentrale mit Android-Bot
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Von
  • Julia Schmidt

Bereits im Mai sprach sich die US-Regierung gegen eine Anhörung durch den Obersten Gerichtshof der USA im Fall Google gegen Oracle wegen der Verwendung von Java-Code im Android-Betriebssystem aus. Nun lehnte auch der Supreme Court Googles Aufforderung ab, eine Entscheidung des Bundesberufungsgerichts zu überprüfen (Writ of Certiorari).

In den Aufzeichnungen des Supreme Court taucht der Fall in der Liste der am 29. Juni 2015 getätigten Beschlüsse wie folgt auf:

14-410 GOOGLE, INC. V. ORACLE AMERICA, INC.
The petition for a writ of certiorari is denied. Justice Alito took no part in the consideration or decision of this petition.

Dan Levine, Gerichtsberichterstatter der Nachrichtenagentur Reuters, bezeichnete das Urteil als großen Sieg für Oracle. Oracle sei dadurch in der Lage, Programmierschnittstellen zu lizenzieren.

Nach der Übernahme von Sun Microsystems hatte Oracle Google 2010 auf Schadensersatz verklagt, weil das Betriebssystem Android gegen Java-Patente und -Urheberrechte verstoßen soll. Der Suchmaschinenanbieter habe wohl Java-Code für sein System verwendet, ohne die Rechteinhaber vorher um eine Erlaubnis zur Nutzung entsprechender APIs gebeten zu haben.

Im Juni 2012 entschied ein Richter in erster Instanz, dass die Schnittstellen nicht durch den sogenannten Copyright Act geschützt seien. Zwei Jahre später wurde das Urteil durch ein US-Berufungsbericht aufgehoben, woraufhin sich Google an den Supreme Court wandte. Letzterer bat daraufhin die US-Regierung Anfang 2015 um Stellungnahme. Ein führender Beamte des US-Justizministeriums sprach sich daraufhin gegen eine Anhörung auf dieser Ebene aus, da sich die Frage genauso gut in einem US-Bundesgerichtsverfahren klären lasse.

Nach der Ablehnung durch den Obersten Gerichtshof geht der Fall an die untere Instanz zurück. Die kommende Verhandlung wird sich dann wohl mit den "Fair-Use"-Ausnahmen des Urheberrechts zur Verwendung der fraglichen APIs befassen. Auch diesen Punkt sprach die zu Beginn des Jahres angeforderte Stellungnahme an. Da wohl häufig Punkte wie Interoperabilität und Kompatibilität zur Rechtfertigung angeführt werden, weisen seine Autoren in dem Schreiben darauf hin, dass Google Android wohl bewusst nicht mit dieser Intention gestaltete. (jul)